Freistaat will abgelehnte Asylbewerber konsequenter abschieben
Die sächsische Landesregierung will Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern künftig besser durchsetzen. Am Dienstag ist im Kabinett ein entsprechendes Gestz auf den Weg gebracht worden. Es sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber, die sich der Abschiebung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaftiert werden können. Vorraussetzung ist eine richterliche Anordnung. Das Gesetz muss noch vom Landtag verabschiedet werden. Bisher können Flüchtlinge maximal vier Tage vor der geplanten Abschiebung in Haft genommen werden. Über 1300 Abschiebungen sind vergangenes Jahr gescheitert.Der Ausreisegewahrsam soll im ersten Quartal 2018 in Betrieb gehen, im Laufe des ersten Halbjahres folgt die Abschiebungshaft. Beide Einrichtungen entstehen in der Hamburger Straße in Dresden. Die Baukosten belaufen sich auf rund 9,1 Millionen Euro. Für den Gewahrsam sind 34 Plätze, für die Haft 24 Plätze vorgesehen.Die Details zum Hintergrund:2016 scheiterten 1.337 Abschiebeversuche der Zentralen Ausländerbehörde, im ersten Halbjahr 2017 waren es 525. Zum Stichtag 31. Juli lebten in Sachsen insgesamt 9.157 ausreisepflichtige Personen. Die Mehrzahl sind Inder (1.466), Pakistaner (933), Tunesier (837), Marokkaner (659), Angehörige der Russischen Föderation (598) oder Libanesen (579).Der Freistaat führte im vergangenen Jahr 3.377 abgelehnte Asylbewerber zwangsweise in ihre Herkunftsländer zurück, bis 31. Juli 2017 waren es 1.433.