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Freistaat will abgelehnte Asylbewerber konsequenter abschieben

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Die sächsi­sche Landes­re­gie­rung will Abschie­bungen von abgelehnten Asylbe­wer­bern künftig besser durch­setzen. Am Dienstag ist im Kabinett ein entspre­chendes Gestz auf den Weg gebracht worden. Es sieht vor, dass abgelehnte Asylbe­werber, die sich der Abschie­bung entziehen wollen, bis zu sechs Monate inhaf­tiert werden können. Vorraus­set­zung ist eine richter­liche Anord­nung. Das Gesetz muss noch vom Landtag verab­schiedet werden.  Bisher können Flücht­linge maximal vier Tage vor der geplanten Abschie­bung in Haft genommen werden. Über 1300 Abschie­bungen sind vergan­genes Jahr geschei­tert.Der Ausrei­se­ge­wahrsam soll im ersten Quartal 2018 in Betrieb gehen, im Laufe des ersten Halbjahres folgt die Abschie­bungs­haft. Beide Einrich­tungen entstehen in der Hamburger Straße in Dresden. Die Baukosten belaufen sich auf rund 9,1 Millionen Euro. Für den Gewahrsam sind 34 Plätze, für die Haft 24 Plätze vorge­sehen.Die Details zum Hinter­grund:2016 schei­terten 1.337 Abschie­be­ver­suche der Zentralen Auslän­der­be­hörde, im ersten Halbjahr 2017 waren es 525. Zum Stichtag 31. Juli lebten in Sachsen insge­samt 9.157 ausrei­se­pflich­tige Personen. Die Mehrzahl sind Inder (1.466), Pakis­taner (933), Tunesier (837), Marok­kaner (659), Angehö­rige der Russi­schen Födera­tion (598) oder Libanesen (579).Der Freistaat führte im vergan­genen Jahr 3.377 abgelehnte Asylbe­werber zwangs­weise in ihre Herkunfts­länder zurück, bis 31. Juli 2017 waren es 1.433.