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Freispruch im Meißener Volksver­het­zungsprozess

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Ein wegen Volks­ver­het­zung angeklagter Klein­bauer aus Coswig ist vom Amtsge­richt Meißen freige­spro­chen worden. Der 27 Jahre alte Mann hatte im Sommer 2015 im Zusam­men­hang mit der Unter­brin­gung von Flücht­lingen im ehema­ligen Real-Super­markt in Niederau bei Facebook von "Drecks­volk" geschrieben. Vor Gericht sagte er am Dienstag aus, dass sich diese Äußerung nicht allge­mein auf Flücht­linge bezogen habe. Vielmehr seien ganz konkret Asylbe­werber gemeint gewesen, die mehrere seiner Schafe gestohlen und geschächtet haben sollen. Sie sollten ebenfalls in Niederau unter­ge­bracht werden.Ermitt­lungs­ver­fahren gegen zwei der Asylbe­werber wegen Banden­dieb­stahls waren von der Staats­an­walt­schaft zum Teil unter Hinweis auf weitere Straf­ver­fahren gegen die Verdäch­tigen einge­stellt worden. Dies und die Art und Weise, wie man seine Tiere tötete, habe ihn zu dem Posting veran­lasst, ließ P. durch seinen Anwalt verlesen. Er sei "völlig in Wut" gewesen. Das Schächten sei eine "schreck­liche und ekelhafte" Praxis. "Wer Tiere ausblutet lässt, ist ein Schwein." Außerdem sei dem Neben­er­werbs­land­wirt erheb­li­cher Schaden entstanden.Die Richterin bemän­gelte, dass sich der Angeklagte nicht schon früher zu den Umständen geäußert hatte. Deshalb sei auch die Anklage wegen Volks­ver­het­zung gerecht­fer­tigt gewesen. "Vom Objek­tiven her war er gerecht­fer­tigt, der Tatbe­stand." Zuvor hatte auch die Staats­an­walt­schaft auf Freispruch plädiert. Das Urteil wurde von Unter­stüt­zern des Angeklagten mit Applaus begrüßt. Unter anderem hatte die neurechte "Ein Prozent"-Initia­tive zum Protest aufge­rufen.