Fragen an den OB und den Stadtrat? Her damit?
Bei der Stadtratssitzung am 26. November in Dresden steht diesmal auch wieder eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Dort können die Dresdner Probleme ansprechen oder Vorschläge unterbreiten.
Das Angebot gibt es für Einzelpersonen aber auch für Bürgerinitiativen. Wer Fragen hat, kann die schriftlich bis zum 5. November beim Oberbürgermeister einreichen.
Fragen können schriftlich entweder per Post beim Oberbürgermeister an die Adresse Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeister, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder per E-Mail an plenum@dresden.de eingereicht werden. Unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde steht als dritte Möglichkeit ein Online-Formular zur Verfügung.
Interessierte werden gebeten, ihre Wohnanschrift anzugeben. Damit die Anfrage in der Einwohnerfragestunde öffentlich behandelt werden kann, muss im Betreff oder der Überschrift der Begriff „Einwohnerfragestunde“ stehen.
Die Einwohneranfrage sollte direkt zu Belangen der Stadt gestellt werden. Nicht zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind; zu persönlichen Einzelfällen, die vom selben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden; und Fragen, die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung.
Je Fragesteller kann nur eine Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen zu stellen ist nicht möglich.
