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FFP2 Maskenpflicht in Bus und Bahnen

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Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes müssen jetzt auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Dresden FFP2 Masken getragen werden. Bisher waren die OP Masken ausreichend. Diese sind jetzt nicht mehr erlaubt.

Demnach gilt die FFP2-Maskenpflicht sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Es gibt aber auch Ausnahmen: So sind z.B. Kinder unter sechs Jahren von der Pflicht ausgenommen. Zudem können sich Menschen weiterhin mit einem ärztlichen Attest von der Maskenpflicht befreien lassen.