Faustschlag ins Gesicht - Freispruch für Görlitzer Polizisten
Das Amtsgericht Görlitz hat einen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der Angeklagte habe angemessen gehandelt. Bei der Begründung stützte sich der Richter auf die Aussagen eines Sachverständigen. Der 35-jährige Polizist hatte einem Tatverdächtigen, der seinen Ausweis nicht zeigen wollte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Die Görlitzer Streife war zu einer Auseinandersetzung zum Jugendklub Girbigsdorf gerufen worden. Der Polizist sprach einen Tatverdächtigen an. Er habe ihn wiederholt aufgefordert, den Personalausweis zu zeigen und dann angekündigt, dass er Zwang anwenden werde. In der Zwischenzeit hätten sich rund 30 bis 40 zum Teil alkoholisierte Gäste um den Polizisten geschart. Eine Alternative zu dem Faustschlag sah der Beamte in dieser aufgeladenen Situation nicht.
Der Sachverständige gab ihm Recht. Er habe nach Lehrbuch gehandelt, ein Schockmoment geschaffen und damit die Lage nicht weiter eskalieren lassen. Der Richter wollte noch Zeugen hören. Doch die erschienen nicht.