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Fast 80 Ermittlungs­verfahren nach Demos zum Tag der Einheit

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Nach den Demons­tra­tionen zum Tag der Einheit ermit­telt die Dresdner Staats­an­walt­schaft in mindes­tens 79 Fällen. Dies sei im Vergleich zu anderen Demons­tra­tionen und Veran­stal­tungen ein normaler Wert, teilte Staats­an­walt Claus Bogner mit. Ermit­telt werde beispiels­weise wegen Körper­ver­let­zung, Sachbe­schä­di­gung, Diebstahls und Belei­di­gungen. Gravie­rende Straf­taten seien bislang nicht bekannt geworden, sagte Bogner auf unsere Anfrage.