Fallstricke bei Ferienjobs im Freistaat verhindern
Nur noch zwei Wochen gehen Sachsens Kinder und Jugendliche zur Schule, dann ist Zeit für Ferienjobs. Ab dem 10. Juli können Mädchen und Jungen die Urlaubszeit nutzen, um Geld zu verdienen. Die „DGB-Jugend Sachsen“ gibt dazu Tipps.
Vom Vogtland bis zur Lausitz freuen sich die Schüler auf die Sommerferien. Wer einen Job annimmt, sollte das aber nur mit einem Vertrag in der Hand tun, warnen Sachsens junge Gewerkschafter. Nur so seien Aufgaben, Arbeitszeiten und natürlich die Bezahlung eindeutig geregelt.
Körperlich schwere oder gefährliche Tätigkeiten seien für Jugendliche verboten. Erlaubt seien leichte Tätigkeiten wie z.B. Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge.
Anspruch auf den Mindestlohn von zwölf Euro hätten nur junge Leute ab 18 Jahren. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelte der Mindestlohn nicht, beklagt die „DGB-Jugend Sachsen“. Das sei diskriminierend.