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Fall um Kindermörder Silivo S. geht zurück nach Potsdam

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Der Fall um den zweifa­chen Kinder­mörder Silvio S. kommt erneut vor das Landge­richt Potsdam. Der Bundes­ge­richtshof in Leipzig hat entschieden, dass das Gericht Fehler bei der Einschät­zung der Taten von Silvio S. gemacht hat. Die Staats­an­walt­schaft hatte damals für den 33-Jährigen nach der lebens­langen Haft Sicher­heits­ver­wah­rung gefor­dert. Das hatte das Landge­richt Potsdam abgelehnt. Die Sicher­heits­ver­wah­rung ist das schärfste Mittel des Staates, um die Menschen vor gefähr­li­chen Straf­tä­tern zu schützen.