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EU-Kommission schützt Dresdner Stollen

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Dresdner Stollen geschützt! Die EU-Kommis­sion in Brüssel hat  Dresdner Stollen, Dresdner Christ­stollen und Dresdner Weihnachts­stollen in die Liste der geschützten Produkte aufge­nommen. Per Definiti­tion muss das Hefege­bäck mit hohem Butter und Früch­te­an­teil im Großraum Dresden herge­stellt und mit der Hand geformt sein.