Erweiterte Sondernutzung von Außenflächen für Gastronomie und Handel
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Die Stadt Dresden will ihre Gastronomen und Händler nach der Zwangspause noch mehr unterstützen. Deshalb wurde die Sondernutzung von Außenflächen erweitert. Bars, Cafés, Restaurants und Läden dürfen damit öffentliche Flächen wie zum Beispiel Gehwege, Plätze und Parkflächen vor ihren Geschäften nutzen, um dort Tische oder Verkaufsstände aufzustellen. Die Reglung gilt bis zum 31.Oktober 2021. Das soll Wirten und Händlern helfen, mehr Einnahmen zu machen und vielleicht ein wenig die Verluste durch die Pandemie aufzuholen.
Alle Infos zur erweiterten Sondernutzung und den Antrag finden Sie hier: