Erwachsene dürfen nur noch mit Test in Sachsens Kitas
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Kindergärten können im Freistaat ab diesem Dienstag inzidenzunabhängig geöffnet werden. Allerdings sind verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen. So dürfen Kita-Einrichtungen nur noch von Menschen betreten werden, die einen negativen Corona-Test nachweisen können.
Davon ausgenommen sind neben den Kindern auch Eltern, die ihre Kleinen auf dem Außengelände abholen oder dorhin bringen. Wer sein Kind allerdings ins Kita-Gebäude hinein begleiten oder bei der Eingewöhnung dabei sein möchte, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Erzieher müssen sich zwei Mal pro Woche testen.