Entscheidung über Neuwahlen im Freistaat
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Die Überprüfung der sächsischen Landtagswahl vom 31. August 2014 soll am Freitag zum Abschluss kommen. Mehrere Einsprüche wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren überprüft.So ging es um die Streichung eines AfD-Kandidaten, der auf einem AfD-Parteitag auf Listenplatz 14 gewählt und dann wieder gestrichen wurde. Er zog deshalb nicht in den Landtag ein. Ob in Sachsen deshalb neu gewählt werden muss, wird der Landtag endgültig entscheiden.