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Entscheidung über Neuwahlen im Freistaat

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Die Überprü­fung der sächsi­schen Landtags­wahl vom 31. August 2014 soll am Freitag zum Abschluss kommen. Mehrere Einsprüche wurden in den vergan­genen zweiein­halb Jahren überprüft.So ging es um die Strei­chung eines AfD-Kandi­daten, der auf einem AfD-Parteitag auf Listen­platz 14 gewählt und dann wieder gestri­chen wurde. Er zog deshalb nicht in den Landtag ein. Ob in Sachsen deshalb neu gewählt werden muss, wird der Landtag endgültig entscheiden.