Eisflächen im Freistaat nicht betreten
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Pünktlich zum ersten Frost warnt der Freistaat davor, Eisflächen in Sachsen zu betreten. Auch wenn Tümpel oder Seen scheinbar zugefroren seien, sei die Stärke und Tragfähigkeit nur schwer einzuschätzen. Eisflächen dürfen nur dann betreten werden, wenn die Kreispolizeibehörde diese freigegeben hat. Ansonsten erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr. Bei einem Rettungseinsatz, muss der Verursacher die Kosten selbst tragen.