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Eisflächen im Freistaat nicht betreten

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Pünkt­lich zum ersten Frost warnt der Freistaat davor, Eisflä­chen in Sachsen zu betreten. Auch wenn Tümpel oder Seen scheinbar zugefroren seien, sei die Stärke und Tragfä­hig­keit nur schwer einzu­schätzen. Eisflä­chen dürfen nur dann betreten werden, wenn die Kreis­po­li­zei­be­hörde diese freige­geben hat. Ansonsten erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr. Bei einem Rettungs­ein­satz, muss der Verur­sa­cher die Kosten selbst tragen.