Einsreisekontrolle auf der A17
Sachsen hat aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen des Corona-Virus im Nachbarland Tschechien seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einsreisende geändert. Das hat am Sonntag zu zahlreichen Staus und Wartezeiten wie an der A17 bei Breitenau geführt.
Dort kontrolliert die Bundespolizei jedes Fahrzeug. Jeder Reisende wird auf die neuen Bestimmungen überprüft.
Wie das Landratsamt Pirna mitteilte, bleiben im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge alle sächsischen Grenzübergänge ganztägig geöffnet.
Personen, die nach Sachsen einreisen, müssen einen negativen Corona-Test mitführen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Außerdem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmeregeln gelten für folgende Bereiche:
- Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens (unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen), wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
- Beschäftigte in Betrieben der Nutztierhaltung, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar sind, wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
- Durchreisende (ohne Aufenthalt im Freistaat Sachsen).
- Transportpersonal wie Lkw-Fahrer die weniger als 72 Stunden in Deutschland sind.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html