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Eingangs­rückgänge an sächsischen Amts- und Landgerichten 2016

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Die Geschäfts­be­las­tung der Amts- und Landge­richte in Sachsen hat im vergan­genen Jahr abgenommen. Für manche Bereiche stehen aller­dings Zuwächse zu Buche. Dresden - An den sächsi­schen Amts- und Landge­richten sind im vergan­genen Jahr insge­samt weniger Verfah­rens­ein­gänge regis­triert worden. Die Geschäfts­be­las­tung ist im Vergleich zu 2015 gesunken, wie das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Dresden unter Bezug auf den Jahres­be­richt der ordent­li­chen Gerichts­bar­keit am Montag resümierte. Nur bei den Eingängen in erstin­stanz­li­chen Straf­sa­chen an den Landge­richten gab es einen Zuwachs von gut elf Prozent gegen­über dem Vorjahr und auch die Bilanz in zweit­in­stanz­li­chen Straf­sa­chen war leicht erhöht. 2016 war ein normales Jahr ohne beson­dere Auffäl­lig­keiten, wie eine OLG-Sprecherin sagte. Die Statistik verzeichnet für das OLG weniger Eingänge in Zivil- und Famili­en­sa­chen, der Bereich der Straf­sa­chen lag auf Vorjah­res­ni­veau. Mit 2001 Berufungen in Zivil­sa­chen gab es gut vier Prozent weniger. Rund ein Viertel wurden per Urteil entschieden, knapp ein Drittel endete mit einem Vergleich, ein Viertel wurde zurück­ge­nommen sowie 14 Prozent verworfen oder zurück­ge­wiesen. Auch die Beschwerden gegen Endent­schei­dungen in Famili­en­sa­chen sanken von 1390 auf 1231 - um etwa elf Prozent. Die Straf­se­nate entschieden über 387 Revisionen, etwa acht Prozent mehr als 2015. Dafür gab es einen Rückgang um rund sieben Prozent bei den Bußgeld­sa­chen. Bei den Landge­richten gingen die Eingänge in Zivil­sa­chen um etwa acht Prozent auf knapp 10 300 zurück, ihre Zahl in erstin­stanz­li­chen Straf­sa­chen indes lag mit 639 um elf Prozent höher als 2015. Auch die Zahl der zweit­in­stanz­li­chen Eingänge stieg um 22 auf 2708 an. An Amtsge­richten gingen weniger Zivil- und Famili­en­sa­chen sowie Straf- und Bußgeld­ver­fahren ein und die Bestände konnten weiter reduziert werden. Insge­samt stehen 39 564 Fälle in Zivil-, 26 482 in Familien- und 37 306 in Straf­sa­chen sowie 14 780 Bußgeld­ver­fahren zu Buche.    Zudem wurden rund vier Prozent weniger Unter­neh­mens­in­sol­venz­ver­fahren eröffnet und auch bei Privat- und Klein­in­sol­venzen gab es einen rund sechs­pro­zen­tigen Rückgang. Bei den 216 Gerichts­voll­zie­hern gingen 133 457 Aufträge zur Zwangs­voll­stre­ckung und 215 352 Anträge auf Vermö­gens­aus­kunft ein, was einen leichten Rückgang gegen­über 2015 bedeutet. Die Eingänge in Grund­buchs­a­chen - Eigen­tums­um­schrei­bungen oder Grund­schuld­ein­träge und -löschungen - erhöhten sich von 244 002 auf 250 382. (dpa/sn)