Ehemann beim Joggen überrollt - Witwe bestreitet Mord von Klipphausen
Heute morgen begann der Mordprozess gegen Ramona B., die ihren Ehemann am 27. September letzten Jahres absichtlich beim Joggen angefahren und dann mehrfach überrollt haben soll. Das Tatfahrzeug soll ihr Claus T. (76), der als Hausmeister für das Ehepaar arbeitete, besorgt haben. Auch er steht wegen Beihilfe zum Mord nun vor Gericht. Die Witwe aus Klipphausen bei Meißen machte vorm Landgericht keinerlei Angaben zur Tat, ließ dafür über ihren Verteidiger eine ganz andere Version der Ereignisse verbreiten.
Ihr Verteidiger Andrej Klein sagte, dass sie weder am Tatort war noch ein Motiv hatte, ihren Ehemann zu töten. In seiner Erklärung wurde vielmehr der Mitangeklagte beschuldigt, die Tat geplant, den Wagen gefahren und Aussagen gemacht zu haben, die sich im nun begonnen Prozess als falsch erweisen würden.
Die Staatsanwaltschaft ist im Ergebnis der Ermittlungen jedoch überzeugt, dass Ramona B. am Morgen letzten Herbst mit einem silbernen Mercedes-SUV ohne amtliches Kennzeichen „gezielt“ mit Tempo 30 bis 40 von hinten in die Beine fuhr. Dieser joggte fast täglich rund fünf Kilometer unweit ihres gemeinsamen Zuhauses. Der 76-Jährige, ein Insolvenzverwalter mit eigener Kanzlei in Dresden, flog durch den Aufprall auf die Motorhaube und von dort auf die Straßenböschung, so die Staatsanwaltschaft.
Anklage: Witwe plante Mord wegen Erbe
Die Angeklagte sei mit dem Auto weiter über ihn gefahren, bis es im Straßengraben strandete, sagte die Staatsanwältin. Beim Zurücksetzen sei sie erneut über den Körper ihres Mannes gerollt. „Wie von der Angeklagten gewollt“, verursachte dies Brüche von Rippen, einem Schulterblatt und Halswirbeln sowie Verletzungen am Rumpf. Ramona B. „wollte den Tod ihres Ehegatten herbeiführen, um an dessen Erbe zu gelangen“ und werde daher beschuldigt, „einen Menschen aus Habgier heimtückisch getötet zu haben“, so die Staatsanwältin.
Die Schwester des Toten tritt im Prozess als Nebenklägerin auf und fordert neben der Mord-Anklage noch den strafrechtlich relevanten Zusatz „in grausamer Begehungsweise“. Zudem soll Ramona B. bei Verurteilung als „erbunwürdig“ erklärt werden und somit beim Nachlass leer ausgehen.
Was wusste der Hausmeister?
Der mitangeklagte 76-Jährige, ehemals Hausmeister und Handwerker des vermögenden Paares, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den Tatplan der Frau eingeweiht, beschaffte im Auftrag von Ramona B. für 15.000 Euro das Tatfahrzeug, übergab es ihr am Tattag und brachte es danach in eine Dresdner Werkstatt. Den Termin für eine Reparatur habe er vorab vereinbart und für seine Hilfe 5.000 Euro und den Wagen erhalten. Er wird daher beschuldigt, bei einem vorsätzlich begangenen Mord geholfen zu haben.
Beide wurden jedoch schon wenige Tage nach der Tat festgenommen, weil sie sich in Widersprüchen verstrickten - und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Witwe belastet Mitangeklagten
Der Verteidiger der 52-Jährigen sagte, Ramona B. sei nachweislich zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen und habe den Wagen nicht gefahren. Die Behauptungen von Claus T. gegenüber Ermittlern seien fehlerhaft und „offenkundig widersprüchlich“.
Er habe den Toten vielmehr selbst loswerden wollen, weil der ihn wegen mangelhafter Handwerkerleistung auf Schadenersatz verklagt hatte, sagte Rechtsanwalt Klein. Ihre Mandantin dagegen sei selbst vermögend durch Immobilien, Aktien und Beteiligungen und zudem von ihrem Mann „großzügig ausgestattet“ gewesen. Das Paar hatte 2022 geheiratet.
Erste Vermutung: Unfall mit Fahrerflucht
Die Leiche des aus Heidelberg stammenden Juristen wurde kurz nach der Tat von einer anderen Joggerin gefunden. Die Polizei ging zunächst von einem Unfall mit Fahrerflucht aus.
Der Prozess ist mit zwölf Verhandlungstagen bis Mitte August angesetzt, er wird am Freitag fortgesetzt. Dann sollen die ersten Zeugen gehört werden - die Joggerin, die den leblosen B. am Wegesrand fand, und eine Joggerin, die ihm zehn Minuten zuvor auf seiner täglichen Runde begegnete.