E-Scooter ab Juli in Dresden
Ab sofort dürfen in Deutschland E-Tretroller auf den Straßen rollen, die entsprechende Verordnung zur Zulassung der E-Scooter tritt jetzt in Kraft.
In Dresden haben sich fünf Anbieter zu konkretern Gesprächen mit der Stadtverwaltung getroffen. Ab Juli wollen sie Leih-E-Scooter anbieten. Die Firmen müssen dabei allerdings Kooperationsvereinbarungen unterzeichnen. So sollen Altmarkt, Neumarkt, Fürstenzug oder Theaterplatz tabu sein für die Roller, sonst werden höhere Gebühren fällig.
Ausleih-Stationen sind beispielsweise am Hauptbahnhof, am Bahnhof Neustadt und den S-Bahn-Haltepunkten geplant. Für Tempolimits in Fußgängerzonen wie der Prager Straße fehlt aktuell eine Rechtsgrundlage.
Das sagt die Stadtverwaltung:
Sogenannte "rote Zonen" wollen wir für den Altmarkt, den Neumarkt, den Fürstenzug, den Theaterplatz, den Palaisplatz, und auf dem Neustädter Markt rund um den Goldenen Reiter vereinbaren. Da es freiwillige Vereinbarungen sind, können Zuwiderhandlungen nicht sanktioniert werden. Aber zwischen Vermieter und Nutzer besteht ein Vertragsverhältnis und der Vermieter kann den Nutzer über seine Gebühren dazu motivieren, den E-Scooter nicht in den "roten Zonen" abzustellen, weil er dann etwas mehr zahlen muss. So wollen wir eine Verschandelung mit wild abgestellten Rollern auf unseren zentralen Plätze vermeiden.
Für die Fußgängerzonen gern eine Geschwindigkeitsbeschränkung würden wir gern festlegen, da wir hier eine besondere Gefahr sehen, dass Fußgänger und E-Scooter-Fahrer kollidieren. Allerdings ist uns dies bis heute rechtlich nicht möglich. Wir werden dieses Anliegen in den geeigneten Gremien vortragen.
Zentrale Ausbringungszonen wollen wir festlegen, an denen auch eine größere Zahl an E-Scootern jeweils bereitgestellt und nach einer Nutzung wieder abgestellt werden kann. Das wird an allen Bahnhöfen und S-Bahnhöfen in der Innenstadt sein, ferner auf der Achse zwischen Straßburger Platz und Postplatz. Im übrigen wollen wir "rote Zonen" vereinbaren. Die Anbieter sollen sich auch verpflichten, die E-Roller betriebsbereit zu halten und herumliegende Fahrzeuge einzusammeln.
Uns ist wichtig, einen zeitnahen, aber vor allem einen gemeinsamen Starttermin für alle Anbieter erreichen, die aktuell mit der Landeshauptstadt Dresden eine Kooperation abschließen möchten. Unsere zeitliche Zielvorstellung ist dabei der Juli 2019. Bis dahin müssen die Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet werden.