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Dynamo und DFB vereinbaren erneut Fristver­längerung

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Dynamo hat sich mit dem Deutschen Fußball-Bund erneut auf eine Frist­ver­län­ge­rung geeinigt. Bis zum 30.November hat die SGD die Möglich­keit über einen Gang vor ein Zivil­ge­richt zu entscheiden. Der Verein kann bis Ende November vor dem Oberlan­des­ge­richt in Frank­furt am Main einen Antrag auf Aufhe­bung des Schieds­spruchs zum Pokal­aus­schluss einzu­rei­chen. Hinter­grund der Frist­ver­län­ge­rung ist auch die Dynamo-Mitglie­der­ver­samm­lung am 16.November. Dabei soll der mögliche Gang vor ein Zivil­ge­richt thema­ti­siert werden. Außerdem wird ein neuer Aufsichtsrat gewählt.