Dynamo und DFB vereinbaren erneut Fristverlängerung
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Dynamo hat sich mit dem Deutschen Fußball-Bund erneut auf eine Fristverlängerung geeinigt. Bis zum 30.November hat die SGD die Möglichkeit über einen Gang vor ein Zivilgericht zu entscheiden. Der Verein kann bis Ende November vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs zum Pokalausschluss einzureichen. Hintergrund der Fristverlängerung ist auch die Dynamo-Mitgliederversammlung am 16.November. Dabei soll der mögliche Gang vor ein Zivilgericht thematisiert werden. Außerdem wird ein neuer Aufsichtsrat gewählt.