Dynamo lehnt Antrag des DFB-Kontrollausschusses ab
Dynamo lehnt einen Antrag des DFB-Kontrollausschusses ab. Der Ausschuss hat für die SGD nach den Vorfällen beim Pokalspiel gegen Rasenballsport Leipzig am 20. August 2016 eine Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro sowie einen Zuschauer-Teilausschluss für ein Heimspiel beantragt. Vom Teilausschluss wäre der K-Block betroffen. Der Verein hat dem Antrag nicht zugestimmt. Somit kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht. Als voraussichtlicher Termin wurde der 7. November festgelegt. „Wir haben den Antrag des Kontrollausschusses abgelehnt, weil wir die darin enthaltene Strafe, die dem Verein einen Verlust in sechsstelliger Höhe beibringen würde, als absolut nicht verhältnismäßig erachten“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. „Auch haben die Vorkommnisse zu keinem Zeitpunkt das Spielgeschehen beeinträchtigt. Das spiegelt sich in dem beantragten Strafmaß nicht wider.“, so Born weiter.