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Dynamo geht in Berufung

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Dynamo geht in der "Bullen­kopf-Affäre" in Berufung und zieht vor das DFB-Bundes­ge­richt. Das teilte die SGD am Abend mit. Der Verein war am Montag vor dem DFB-Sport­ge­richt zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro und einer Sperre des K-Blocks für ein Spiel verur­teilt worden. Dabei waren vor allem die Vorfälle beim Pokal­spiel gegen Rasen­ball­sport Leipzig am 20. August bestraft worden. Der Verein fühlt sich unver­hält­nis­mäßig hoch durch die Frank­furter Richter bestraft. "Der Vorsit­zende Richter Hans E. Lorenz sprach in seiner Begrün­dung im Hinblick auf das Verhalten von Teilen der Anhänger von einer ungüns­tigen Prognose für unseren Verein. Diese Einschät­zung teilen wir nicht, weil sie die profes­sio­nelle, nachhal­tige, anhal­tende und erfolg­reiche Arbeit in den Berei­chen Fanar­beit, Sicher­heit und Präven­tion, die uns auch von DFB-Verant­wort­li­chen regel­mäßig bestä­tigt wird, unberück­sich­tigt lässt. Vielmehr sind das Urteil und seine Begrün­dung aus unserer Sicht eine Kapitu­la­tion vor beste­henden Problemen, die wir so nicht hinnehmen wollen„, erklärte Dynamos Präsi­dent Andreas Ritter.“Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sport­ge­richtes nicht verhält­nis­mäßig ist, und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präven­tive Wirkung entfalten kann. Herr Lorenz hat in seiner Urteils­be­grün­dung ein absolut gewalt­freies Risiko­spiel gegen Leipzig bestä­tigt, dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesent­li­chen Einfluss auf die Höhe des Straf­maßes. Das ist für uns absolut inakzep­tabel. Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finan­zi­eller Schaden in sechst­stel­liger Höhe entstehen, erklärte Dynamos kaufmän­ni­scher Geschäfts­führer Michael BornNach Eingang des schrift­li­chen Urteils hat der Verein zwei Wochen Zeit seinen Wider­spruch zu formu­lieren.