Dynamo geht in Berufung
Dynamo geht in der "Bullenkopf-Affäre" in Berufung und zieht vor das DFB-Bundesgericht. Das teilte die SGD am Abend mit. Der Verein war am Montag vor dem DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro und einer Sperre des K-Blocks für ein Spiel verurteilt worden. Dabei waren vor allem die Vorfälle beim Pokalspiel gegen Rasenballsport Leipzig am 20. August bestraft worden. Der Verein fühlt sich unverhältnismäßig hoch durch die Frankfurter Richter bestraft. "Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz sprach in seiner Begründung im Hinblick auf das Verhalten von Teilen der Anhänger von einer ungünstigen Prognose für unseren Verein. Diese Einschätzung teilen wir nicht, weil sie die professionelle, nachhaltige, anhaltende und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Fanarbeit, Sicherheit und Prävention, die uns auch von DFB-Verantwortlichen regelmäßig bestätigt wird, unberücksichtigt lässt. Vielmehr sind das Urteil und seine Begründung aus unserer Sicht eine Kapitulation vor bestehenden Problemen, die wir so nicht hinnehmen wollen„, erklärte Dynamos Präsident Andreas Ritter.“Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist, und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann. Herr Lorenz hat in seiner Urteilsbegründung ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt, dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel. Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael BornNach Eingang des schriftlichen Urteils hat der Verein zwei Wochen Zeit seinen Widerspruch zu formulieren.