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Dynamo Dresden hofft auf mildere Strafe nach Bullenkopfwurf

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Die SG Dynamo Dresden hofft auf ein milderes Urteil im Bullen­kopf-Fall. An diesem Mittwoch wird in Frank­furt/Main die Berufung des Zweit­li­gisten durch das Bundes­ge­richt des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhan­delt. Das DFB-Sport­ge­richt hatte einen Teilaus­schluss der Zuschauer bei einem Heimspiel und 60 000 Euro Strafe verhängt, nachdem im DFB-Pokal­spiel am 20. August ein abgetrennter Bullen­kopf aus dem Dresdner Zuschau­er­be­reich in den Innen­raum geworfen worden war.Dynamo hatte sich damals in dem sächsi­schen Derby im Elfme­ter­schießen gegen Bundes­liga-Aufsteiger RB Leipzig durch­ge­setzt. Die brisante Partie war ansonsten ohne weitere größere Vorkomm­nisse verlaufen. Der Vorsit­zende Richter des DFB-Sport­ge­richts, Hans E. Lorenz, hatte in seiner Urteils­be­grün­dung auch von einem absolut gewalt­freien Risiko­spiel gegen Leipzig gespro­chen. Wegen insge­samt sechs Fällen von unsport­li­chem Verhalten seiner Zuschauer wurde aber in der mündli­chen Verhand­lung am 7. November eine voran­ge­gan­gene Straf­aus­set­zung wider­rufen.Die DFB-Ankün­di­gung der Berufungs­ver­hand­lung verwies auf weitere Vergehen. Vorkomm­nisse mit Dresdner Zuschauern habe es während der Zweit­li­ga­spiele gegen den VfB Stutt­gart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanuten­si­lien), beim 1. FC Heiden­heim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfol­gender Verzö­ge­rung des Spiel­be­ginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braun­schweig am 28. Oktober 2016 (ein Flitzer auf dem Platz) gegeben. Während der Erstrun­den­partie zwischen Dresden und Leipzig wurden nach DFB-Angaben zudem auch „eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verun­glimp­fendem und belei­di­gendem Inhalt gezeigt.“ Zudem seien Gegen­stände auf das Spiel­feld geworfen worden, wobei der Leipziger Dominik Kaiser von einer Münze an der Schulter getroffen worden sei. Dynamo Dresden hatte frist­gemäß Berufung gegen das Urteil des Sport­ge­richts einge­legt. Dem Verein würde nach eigenen Angaben ein finan­zi­eller Schaden in sechs­stel­liger Höhe entstehen. (dpa)