Dynamo-Berufungsverhandlung am 18. Januar
Der DFB verhandelt die Berufung von Dynamo in der Bullenkopf-Affäre am 18. Januar. Die SGD war vom Sportgericht des DFB zu einem Zuschauer-Teilausschluss und einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt worden. Das DFB-Bundesgericht wird sich unter Leitung des Vorsitzenden Achim Späth ab 10.00 Uhr in Frankfurt am Main mit dem Fall befassen. Dynamo hatte fristgerecht Berufung gegen das Urteil vom 7. November 2016 eingelegt. „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist“, erklärte Dynamos Geschäftsführer Michael Born. Durch das Urteil werde „keine präventive Wirkung“ erreicht. Verhandelt werden unter anderem die Vorfälle beim Pokalspiel am 20.August 2016 gegen RB Leipzig. Dabei wurde ein abgetrennter Bullenkopf aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen.