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Dynamo-Berufungs­ver­handlung am 18. Januar

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Der DFB verhan­delt die Berufung von Dynamo in der Bullen­kopf-Affäre am 18. Januar. Die SGD war vom Sport­ge­richt des DFB zu einem Zuschauer-Teilaus­schluss und einer Geldstrafe von 60 000 Euro verur­teilt worden. Das DFB-Bundes­ge­richt wird sich unter Leitung des Vorsit­zenden Achim Späth ab 10.00 Uhr in Frank­furt am Main mit dem Fall befassen. Dynamo hatte frist­ge­recht Berufung gegen das Urteil vom 7. November 2016 einge­legt. „Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sport­ge­richtes nicht verhält­nis­mäßig ist“, erklärte Dynamos Geschäfts­führer Michael Born. Durch das Urteil werde „keine präven­tive Wirkung“ erreicht. Verhan­delt werden unter anderem die Vorfälle beim Pokal­spiel am 20.August 2016 gegen RB Leipzig. Dabei wurde ein abgetrennter Bullen­kopf aus dem Dresdner Zuschau­er­be­reich in den Innen­raum geworfen.