++ EIL ++

Dynamo akzeptiert Teilausschluss - K-Block gegen Heidenheim leer

Zuletzt aktualisiert:

Der K-Block im Dynamo­sta­dion bleibt zum Heimspiel gegen den 1. FC Heiden­heim am 5. April leer. Das DFB-Bundes­ge­richt hat dem Antrag der SGD am Montag statt­ge­geben, den verhängten Zuschau­er­tei­l­aus­schluss nicht in den ersten vier Heimspielen 2017 umzusetzen.Das betrifft unter anderem die Heimspiele gegen Union Berlin, Hannover 96 und den 1. FC Kaisers­lau­tern. Alle drei Partien werden als Sicher­heits­spiele einge­stuft.Wirksam wird der Zuschau­er­tei­l­aus­schluss nun am 5. April gegen Heiden­heim. Die Blöcke K1 bis K5 müssen geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft.Dynamos kaufmän­ni­scher Geschäfts­führer Michael Born: "Wir begrüßen es ausdrück­lich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschie­bung des Zuschauer-Teilaus­schlusses gefolgt ist. Wir haben uns nach inten­siver Beratung mit unserem Anwalt, weiteren juris­ti­schen Fachleuten und in enger Abstim­mung mit den Vereins­gre­mien dazu entschieden, keine weiteren juris­ti­schen Schritte gegen das Urteil des DFB-Bundes­ge­richtes zu unter­nehmen. Dazu bewogen haben uns die äußerst geringen Erfolgs­aus­sichten beim Gang vor das Ständige Schieds­ge­richt oder ein ordent­li­ches Gericht und die bei einem negativen Ausgang gleich­zeitig zu erwar­tenden hohen Kosten in sechs­stel­liger Höhe. Als Geschäfts­füh­rung der SG Dynamo Dresden ist es unsere Pflicht, Schaden in jedweder Form von unserem Verein abzuwenden. Das mit einem Gang zur nächsten Instanz verbun­dene finan­zi­elle Risiko erachten wir als zu hoch."Born weiter: "In der schrift­li­chen Urteils­be­grün­dung des DFB-Bundes­ge­richtes wird nun nachvoll­ziehbar geschil­dert, dass die Anzahl von Vorkomm­nissen zum Widerruf der Bewäh­rung geführt hat. Auch wenn die insge­samt sechs Vorfälle, die letzt­lich zum Widerruf geführt haben, nicht die Qualität der Taten hatten, die erst zur Bewäh­rung geführt haben, so müssen wir konsta­tieren, dass juris­tisch gesehen diese Bewer­tung vor einem Gericht nicht anfechtbar wäre. Nichts­des­to­trotz ist die SG Dynamo Dresden nach wie vor der Auffas­sung, dass Kollek­tivstrafen im Fußball nicht zielfüh­rend sind. Wir begrüßen vor diesem Hinter­grund außer­or­dent­lich, dass die Deutsche Fußball Liga unter­dessen eine Arbeits­gruppe gegründet hat, die sich mit der Thematik Sport­ge­richts­bar­keit beschäf­tigen wird."