Dynamo akzeptiert Teilausschluss - K-Block gegen Heidenheim leer
Der K-Block im Dynamostadion bleibt zum Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 5. April leer. Das DFB-Bundesgericht hat dem Antrag der SGD am Montag stattgegeben, den verhängten Zuschauerteilausschluss nicht in den ersten vier Heimspielen 2017 umzusetzen.Das betrifft unter anderem die Heimspiele gegen Union Berlin, Hannover 96 und den 1. FC Kaiserslautern. Alle drei Partien werden als Sicherheitsspiele eingestuft.Wirksam wird der Zuschauerteilausschluss nun am 5. April gegen Heidenheim. Die Blöcke K1 bis K5 müssen geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft.Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born: "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschiebung des Zuschauer-Teilausschlusses gefolgt ist. Wir haben uns nach intensiver Beratung mit unserem Anwalt, weiteren juristischen Fachleuten und in enger Abstimmung mit den Vereinsgremien dazu entschieden, keine weiteren juristischen Schritte gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichtes zu unternehmen. Dazu bewogen haben uns die äußerst geringen Erfolgsaussichten beim Gang vor das Ständige Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht und die bei einem negativen Ausgang gleichzeitig zu erwartenden hohen Kosten in sechsstelliger Höhe. Als Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden ist es unsere Pflicht, Schaden in jedweder Form von unserem Verein abzuwenden. Das mit einem Gang zur nächsten Instanz verbundene finanzielle Risiko erachten wir als zu hoch."Born weiter: "In der schriftlichen Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes wird nun nachvollziehbar geschildert, dass die Anzahl von Vorkommnissen zum Widerruf der Bewährung geführt hat. Auch wenn die insgesamt sechs Vorfälle, die letztlich zum Widerruf geführt haben, nicht die Qualität der Taten hatten, die erst zur Bewährung geführt haben, so müssen wir konstatieren, dass juristisch gesehen diese Bewertung vor einem Gericht nicht anfechtbar wäre. Nichtsdestotrotz ist die SG Dynamo Dresden nach wie vor der Auffassung, dass Kollektivstrafen im Fußball nicht zielführend sind. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund außerordentlich, dass die Deutsche Fußball Liga unterdessen eine Arbeitsgruppe gegründet hat, die sich mit der Thematik Sportgerichtsbarkeit beschäftigen wird."