Dresdner Zoo von Stallpflicht in Sachsen betroffen
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Die für ganz Sachsen verhängte Stallpflicht für Geflügel betrifft auch den Dresdner Zoo. Vom Flamingo bis zum Strauß müssen alle Tiere in ihren Ställen untergebracht werden und dort bleiben. Die Regelung gilt bis auf weiteres. Das Gesundheitsministerium hatte die Stallpflicht am Montag ausgerufen. Damit sollen die Geflügelbestände im Freistaat vor der Vogelgrippe geschützt werden.