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Dresdner Zoo von Stallpflicht in Sachsen betroffen

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Die für ganz Sachsen verhängte Stall­pflicht für Geflügel betrifft auch den Dresdner Zoo. Vom Flamingo bis zum Strauß müssen alle Tiere in ihren Ställen unter­ge­bracht werden und dort bleiben. Die Regelung gilt bis auf weiteres. Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hatte die Stall­pflicht am Montag ausge­rufen. Damit sollen die Geflü­gel­be­stände im Freistaat vor der Vogel­grippe geschützt werden.