Dresdner Polizei greift am Rande von Demos durch
Die Dresdner Polizei hat rund um die Demonstrationen am Montagabend von Pegida, Unterstützern und Gegnern mehrfach eingegriffen und Strafverfahren eingeleitet.
Unter eine Demo von Pegida-Gegnern mischten sich mehrere Mitglieder der "Heidenauer Wellenlänge", es gab eine Rangelei, das Quintett erhielt einen Platzverweis. Zudem wird ein Ermittlungsverfahren geprüft, weil Videos von Beamten bei Gesprächen angefertigt und zeitnah bei Facebook veröffentlicht wurden. Wie Polizeisprecher Thomas Geithner auf unsere Anfrage erläutert, stützt man sich dabei auf den Paragraphen 201 StGB. Dabei geht es um die Vertraulichkeit des Wortes. Man wolle prüfen lassen, ob das Filmen eines Gespräches des Polizeiführers mit einzelnen Personen und die Veröffentlichung dieses Gesprächs ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes ist, erläuterte Sprecher Thomas Geithner auf unsere Nachfrage.
Bei einem Stand unter dem Motto "Meinungsfreiheit" sind laut Polizei volksverhetzende DVDs und Flyer entdeckt worden, die Polizei hat das Material sichergestellt. So sei auf dem Cover zum Beispiel ein Hitlergruß gezeigt worden. In dem Film seien Holocaustleugner zu Wort gekommen. Das habe schon eine neue Qualität, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit, dass solches Material am Rande von Demos in Dresden angeboten wird.
Bei einer weiteren Versammlungen vom sogenannten staatenlos-Verein ist die Lautsprecheranlage einkassiert worden, da trotz mehrfacher Aufforderung und fehlender Genehmigung die
Anlage nach 20:00 Uhr noch in Betrieb war. Bereits bei der letzten Demo waren die Anmelder verwarnt worden. Laut Versammlungsbescheid dürfen diese ihre Soundanlage nur bis 20:00 Uhr nutzen. Die Anlage wurde nur zur Gefahrenabwehr mitgenommen, kann von den Demo-Anmeldern heute wieder abgeholt werden, hieß es.
Die Bilanz der Dresdner Polizei
Polizeipräsident Hort Kretzschmar: „So nah wie noch nie standen sich gestern Abend die Versammlungsteilnehmer vom Pegida Förderverein e.V. und deren Gegendemonstranten auf dem Altmarkt gegenüber. Im Vertrauen auf die Friedlichkeit aller Versammlungsteilnehmer haben unsere Einsatzkräfte einen Abstand von lediglich 2 bis 3 Metern zugelassen. So stelle ich mir gelebte Meinungsfreiheit vor.“
Dieser positiven Entwicklung stehen allerdings einige Ermittlungsverfahren gegenüber. So mussten Einsatzkräfte gegen 19.00 Uhr einschreiten, als innerhalb einer Versammlung unter dem Motto „Nationalismus raus aus den Köpfen“ fünf Personen wiederholt die Versammlung grob störten. Die Gruppierung um eine 41-jährige Frau hatte mit ihrem Verhalten die Versammlungsteilnehmer provoziert, wodurch es zu Rangeleien an mitgeführten Transparenten kam.
Nach Aufforderung der Versammlungsbehörde schloss die Polizei die fünf Personen von der Versammlung aus und sprach ihnen in der Folge einen Platzverweis aus. Durch das Quintett wurden von den polizeilichen Maßnahmen Videos gefertigt und auf Facebook auf den Kanal "Heidenauer Wellenlänge" veröffentlicht. Die Beamten sicherten die Videos und prüfen einen Straftatverdacht aufgrund möglicher Verletzungen der Persönlichkeitsrechte der handelnden Beamten.
Auch bei der zeitgleich stattfindenden Versammlung unter dem Motto „Meinungsfreiheit“ war ein polizeiliches Einschreiten erforderlich. Gegen 18.15 Uhr teilte ein Bürger Einsatzkräften mit, das bei dieser Versammlung DVD`s und Flyer verteilt werden. Eine Prüfung durch Zivilkräfte ergab, dass Cover und Videomaterial volksverhetzenden Inhalt aufwiesen.
Einsatzkräfte beschlagnahmten daraufhin alle DVD und Flyer. Gleichzeitig leiteten sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Da diese polizeilichen Maßnahmen ebenfalls wenig später auf dem Social Media Kanal der „Heidenauer Wellenlänge“ veröffentlicht wurde, prüfen Ermittler auch in diesem Fall einen möglichen Straftatverdacht.
Schließlich mussten Einsatzkräfte bei einer Versammlung des staatenlos.info e. V. eine Lautsprecheranlage beschlagnahmen. Der Versammlungsleiterin wurde im Bescheid die zeitliche Beschränkung erteilt, die genutzte Lautsprecheranlage 20:00 Uhr auszuschalten. Dieser Beschränkung widersetzte sie sich widerholt und nutze die Lautsprecheranlage auch nach 20:00 Uhr.
Einsatzkräfte forderten sie daher gegen 20:10 Uhr auf, die Anlage abzuschalten und drohten bei Nichtbefolgen deren Beschlagnahme an. Nach zehn weiteren Minuten setzten die Beamten ihre Androhung um, da die Versammlungsleiterin der Aufforderung nicht nachgekommen war.
