++ EIL ++

Dresdner Mieter gewinnen vor Gericht gegen Vonovia

Zuletzt aktualisiert:

Dresdner Mieter haben ein Verfahren am Bundesgerichtshof wegen mehreren Betriebskostenabrechnungen gewonnen. Das Gericht urteilte, dass die Vonovia in deren Fällen keine Hausmeisterkosten auf die Mieter umlegen dürfe. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Vonovia die Kostenumlegung nicht nachvollziehbar gemacht hätte. Dadurch hätte sie keinen Anspruch auf die Zahlung durch die Mieter. Zuvor hatte das Landgericht den Mietern Recht gegeben. Vonovia hatte sich daraufhin an den Bundesgerichtshof gewandt.

Ursprünglich hatte der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. gefordert, dass bei sämtlichen Betriebskosten, die nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sind, kein Anspruch auf die Zahlung dieser Kosten durch die Mieter besteht. Das betraf beispielsweise neben Hausmeistertätigkeiten auch Betriebskosten von Hausreinigung oder Gartenpflege. Das Landgericht Dresden bestätigte diese Auffassung im Frühjahr in mehreren Urteilen. Gegen alle Urteile legte die Vonovia Rechtsmittel ein und wandte sich an den Bundesgerichtshof.

Im Falle der Hausmeisterkosten wurde den Mietern vom Bundesgerichtshof Recht gegeben. Denn trotz vorgelegter interner Rechnungen und Tätigkeitsnachweise seien die umgelegten Kosten für die Mieter nicht prüfbar. Dennoch urteilte der Bundesgerichtshof, dass Vonovia auch nicht grundsätzlich Einsicht in Vertragsunterlagen und Rechnungen von Subunternehmern, welche die Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder private Straßenreinigung erbringen, geben muss. Die anderen Betriebskosten seien für die Mieter daher zurecht gefordert.

Auch für Vonovia bedeutet das Urteil also einen kleinen Sieg. Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. weist darauf hin, dass Mieter immer unbedingt die Abrechnungen der Betriebskosten überprüfen. Nur so könne man feststellen, ob alle Abrechnungen ordnungsgemäß erstellt worden sind.