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Dresdner Kita-Satzung unwirksam

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Die Dresdner Kita-Satzung ist unwirksam. Das hat das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Bautzen entschieden. Mit dem Papier hatte die Stadt Dresden freien Trägern und Tages­pfle­gern im Detail vorge­schrieben, wie lange die Einrich­tungen öffnen müssen. Das verstößt aller­dings gegen die Berufs­frei­heit, so ein Gerichts­spre­cher. In der Kita-Satzung war beispiels­weise geregelt, dass Kitas von 6 bis 18 Uhr öffnen müssen und wie lange Kinder betreut werden sollen. Gerichts­spre­cher Peter Kober sagte, dass nach dem Kinder- und Jugend­hil­fe­ge­setz die freie Träger ein hohes Maß an Selbst­stän­dig­keit zugeteilt bekommen haben. Dies müsse die Stadt beachten.Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Die Stadt kann dagegen inner­halb von einem Monat Beschwerde einlegen.

(OVG Bautzen Az. 1 C 15/12)