Dresdner Kita-Satzung unwirksam
Die Dresdner Kita-Satzung ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Mit dem Papier hatte die Stadt Dresden freien Trägern und Tagespflegern im Detail vorgeschrieben, wie lange die Einrichtungen öffnen müssen. Das verstößt allerdings gegen die Berufsfreiheit, so ein Gerichtssprecher. In der Kita-Satzung war beispielsweise geregelt, dass Kitas von 6 bis 18 Uhr öffnen müssen und wie lange Kinder betreut werden sollen. Gerichtssprecher Peter Kober sagte, dass nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die freie Träger ein hohes Maß an Selbstständigkeit zugeteilt bekommen haben. Dies müsse die Stadt beachten.Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Die Stadt kann dagegen innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.
(OVG Bautzen Az. 1 C 15/12)