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Urteil ist gefallen - Dresdner JVA-Beamter wegen Verbreitung von Haftbefehl vor Gericht

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Im Prozess gegen einen Justizvollzugsbeamten aus Dresden wegen Geheimnisverrates haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Verständigung erzielt. Im Gegenzug für sein Geständnis soll der 40-Jährige eine Strafe zwischen acht und zwölf Monaten erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Beamte hatte gestanden, nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz den Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen fotografiert und verbreitet zu haben. Der JVA-Beamte war daraufhin vom Dienst suspendiert worden. Bei einem Strafmaß von unter 12 Monaten kann er nicht so ohne Weiteres aus dem Dienst entlassen werden.

Der Beamte des sächsischen Justizvollzuges musste sich am Mittwoch in Dresden vor Gericht verantworten. Über seine berufliche Zukunft soll erst nach Abschluss des Strafverfahrens entschieden werden. Nach dem Strafgesetzbuch kann die Verletzung von Dienstgeheimnissen mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Der Wachmann hatte den Haftbefehl gegen einen verdächtigen Flüchtling mit vollem Namen veröffentlicht. Der Tatverdacht gegen den Mann aus dem Irak bestätigte sich nicht.