Dresdner Bußgeldbehörden nutzen wieder alten Bußgeldkatalog
Die Dresdner Bußgeldbörde arbeitet nun wieder nach dem alten Bußgeldkatalog. Grund für die Umstellung ist die Teilnichtigkeit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung.
Alle Autofahrer, die nur aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs ihren Führerschein abgeben mussten, bekommen diesen nun zurück. Alle anderen müssen ihn nicht abgeben, außer die Strafe wäre auch nach dem alten Bußgeldkatalog fällig.
Aktuell stehen noch 27.000 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren nach dem neuen Bußgeldkatalog aus. Diese werden nun neu geprüft, wie die Stadt mitgeteilt hat. Bereits abgeschlossene Verfahren nach dem neuen Bußgeldkatalog werden aber nicht wieder aufgenommen. Auch der Gemeindliche Vollzugsdienst kontrolliert und ahndet Verstöße wieder anhand der bis zum 27. April 2020 geltenden Rechtslage.
Die Bezahlfunktion der Online-Anhörung ist deaktiviert und kann ab Montag, 27. Juli 2020, wieder genutzt werden.
