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Dresdner Anwalt vertritt im Mordfall Lübcke Verdächtigen - Geständnis widerrufen

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Im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dringend tatverdächtige Stephan E. am Dienstag sein Geständnis widerrufen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft kommentierte dies nicht. Empfohlen hat den Widerruf der neue Anwalt von Stephan E. Es handelt sich um Frank Hannig, der im Mai für die Freien Wähler neu in den Dresdner Stadtrat gewählt wurde.

Hannig bestätig auf unsere Anfrage Mandat

Frank Hannig teilte auf unsere Anfrage mit: „Ich kann Ihnen bestätigen, dass ich heute vom Bundesgerichtshof als Verteidiger von Herrn Stephan E. (gekürzt - Red.) bestellt wurde. Herr E. hat in der Tat sein Geständnis heute in der Verhandlung widerrufen. Der BGH hat einen Haftbefehl erlassen, Herr E. bleibt in Haft.“ Weitere Fragen konnte Hannig nicht beantworten.

Dem SWR zufolge, der sich auf Ermittlungskreise berief, ist der Widerruf eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis des 45-Jährigen sei so detailreich gewesen, „dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien“.

Die Bundeswaltschaft hatte erst am Morgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlern des Bundesgerichtshofs (BGH) erwirkt. Bei der Anhörung soll er dann sein Geständnis widerrufen haben. E. soll Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben und hatte dies Ende Juni auch eingeräumt.

Der neue Haftbefehl ersetzte den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die GBA die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden. (mit dpa)