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Dresden verschärft seine Corona-Regeln

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Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz in Dresden fünf Tage hintereinander den kritischen Wert von 35 überschritten hat, gelten ab diesen Samstag wieder verschärfte Corona-Regeln. Wer nicht geeimpft, genesen oder getestet ist, darf dann zum Beisspiel nicht mehr in Gaststätten, Fitnessstudios oder ins Kino. Es gilt die sogenannte 3G-Regel. Außerdem müssen auch die Kontaktdaten erfasst werden. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die in der Schule getestet werden. Die verschärften Regeln gelten unter anderem für:

  • den Innenbereich der Gastronomie
  • der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen
  • körpernahe Dienstleistungen wie Frisör, Physiotherapie oder Tattoostudios, es besteht weiterhin Maskenpflicht für Kunden und Dienstleister, Kontakterfassung, Testpflicht. Die Testpflicht gilt nicht für körpernahe Dienstleistungen, soweit sie medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.
  • dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen
  • dem Zugang zu Diskotheken, Bars, Clubs und Spielhallen im Innenbereich sowie der Prostitution
  • touristische Beherbergung

Für Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) gelten folgende Einschränkungen:

  • im Innenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 5.000 zeitgleich anwesenden Gästen und einer Auslastung, die maximal 50 Prozent der Höchstkapazität entspricht, möglich; bei alleinigem Zugang für geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen entfällt die Kapazitätsbeschränkung; im Außenbereich ist weiterhin eine 100 Prozent Auslastung unter Beachtung der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) möglich
     
  • im Innen- und Außenbereich mit mehr als 5.000 zeitgleichen Besuchern, besteht eine Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent, wobei insgesamt nicht mehr als 25.000 Besucher zeitgleich zulässig sind.

Darüber hinaus sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt bei Überschreiten des Schwellenwertes von 35 auch weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich einen negativen Test nachzuweisen.

Besonders in Alten- und Pflegeheimen, betreuten Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen, Krankenhäusern und Rehakliniken gelten strenge Regeln. Dort müssen das Personal, die Bewohner und Besucher FFP2-Masken tragen, für Geimpfte und Genesene reicht eine OP-Maske. Die Zahl der Besucher kann reguliert werden, eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Ein tagesaktueller, negativer Corona-Test ist für ungeimpfte Besucher Pflicht.

Kontaktbeschränkungen bestehen noch nicht. Schulen und Kitas dürfen nach wie vor im inzidenzunabhängigen Regelbetrieb offen bleiben. Mehr Infos gibt es hier.