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Dresden verbietet Händlerautos auf dem Wochenmarkt
Die Wochenmarkt-Händler auf dem Alaunplatz in der Dresdner Neustadt dürfen ihre Fahrzeuge ab sofort nicht mehr direkt neben ihrem Verkaufsstand abstellen. Die Stadt hat eine seit Jahren gültige Absprache aufgekündigt.
Es habe massive Beschwerden von Anwohnern gegeben, sagte uns ein Rathaussprecher zur Begründung. Wer sein Auto weiterhin dort abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
„Das Parken von Fahrzeugen im Bereich des Wochenmarktes während der Marktzeiten ist seit jeher unzulässig. Verstöße gegen die Wochenmarktsatzung können mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden“, so der Sprecher.
„Aufgrund einer komplexen Bürgerbeschwerde zum vermehrt ordnungswidrigen Abstellen von Fahrzeugen während der Durchführung des Wochenmarktes wurde der Sachverhalt vor Ort geprüft. Einzelne Händler als auch die Marktleitung wurden durch Bedienstete der Verkehrsüberwachung über die Regelungen der Wochenmarktsatzung unterrichtet und Kontrollen zu deren Einhaltung angekündigt.“
In der Wochenmarktsatzung ist geregelt, dass das Befahren, Halten und Parken von Fahrzeugen im Bereich des Wochenmarktes während der Marktzeiten unzulässig ist. Allerdings gab es eine mündliche Absprache mit der Stadt, wonach das Parken geduldet wurde.
Diese Praxis ist jetzt hinfällig, Das Ordnungsamt will druchgreifen. Die Händler sind verärgert, sie haben ihre Autos umgeparkt und müssen nun mehrere hundert Meter laufen, um Nachschub zu holen.
