EU- und Kommunalwahl in Dresden: alle Infos hier
Der 9. Juni ist ein Super-Wahlsonntag. An diesem Tag wird in Dresden nicht nur ein neuer Stadtrat gewählt, sondern auch neue Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte. Gleichzeitig steht die Wahl für das Europaparlament an.
Bei der Stadtratswahl in Dresden am 9. Juni stehen 15 Parteien und Wählervereinigungen auf dem Stimmzettel. 12 von ihnen wurden in allen elf Wahlkreisen zugelassen, darunter die AfD, die CDU, die Linke, die SPD und die Grünen.
Auch die rechtsextremen Freien Sachsen treten stadtweit an. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat der Gemeindewahlausschuss in neun Wahlkreisen zugelassen. Insgesamt werden zur Stadtratswahl 903 Bewerber auf den Stimmzetteln stehen.
In allen elf Wahlkreisen zugelassen sind:
- Alternative für Deutschland
- Bündnis Freie Bürger Dresden e. V.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Christlich Demokratische Union Deutschlands
- DIE LINKE
- Freie Demokratische Partei
- FREIE SACHSEN
- Freie Wähler Dresden e. V.
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
- Piratenpartei Deutschland
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Team Zastrow/Bündnis Sachsen 24
Die Dissidentinnen Dresden werden in allen Wahlkreisen bis auf Wahlkreis 11, für den die Mindestanzahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht wurde, auf den Stimmzetteln zur Stadtratswahl stehen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit wurde in allen Wahlkreisen bis auf Wahlkreis 1 und 11 zugelassen.
Volt Deutschland hat in den Wahlkreisen 1, 2, 5, 9 und 10 die Mindestanzahl an Unterstützungsunterschrift erreicht und steht damit dort auf den Stimmzetteln.
Für ein Ehrenamt in den neun Ortschaftsräten bewerben sich insgesamt 63 Bewerberinnen und Bewerber.
Super-Wahlsonntag am 9. Juni
Insgesamt 6.000 Wahlhelfer werden gebraucht, um diese Mammutaufgabe zu stemmen. Die Wahlhelfer sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählen Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Wer sich bei der Wahl engagieren möchte, kann sich über ein Online-Formular auf dresden.de/wahlhelfer, per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de oder telefonisch unter 0351-4881118 anmelden.
Für den Einsatz im Wahlbüro gibt es eine Wahlhelferentschädigung. Die Neufassung der Satzung wurde im Januar 2024 vom Stadtrat beschlossen: Je nach Funktion gibt es bei der Europa- und Kommunalwahl zwischen 105 und 140 Euro sowie bei der Landtagswahl zwischen 55 und 90 Euro.
Stadtbezirksbeirats- oder Ortschaftsratwahl?
Am 9. Juni 2024 wählen die Dresdnerinnen und Dresdner nicht nur einen neuen Stadtrat und neue Ortschaftsräte, sondern auch neue Stadtbezirksbeiräte. Der Gemeindewahlausschuss hat dafür 13 Parteien und Wählervereinigungen zugelassen.
Auf den Stimmzetteln stehen:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Bündnis Freie Bürger Dresden e. V. (außer in Loschwitz und Leuben)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands
- DIE LINKE
- Dissident:innen Dresden (außer in Klotzsche und Leuben)
- Freie Demokratische Partei
- FREIE SACHSEN (außer in Blasewitz, Pieschen, Loschwitz, Plauen und Leuben)
- Freie Wähler Dresden e. V. (außer in Altstadt)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (außer in Blasewitz, Loschwitz und Leuben und Klotzsche)
- Piratenpartei Deutschland (außer in Prohlis, Leuben und Loschwitz)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Team Zastrow/Bündnis Sachsen 24
Für ein Ehrenamt in den zehn Stadtbezirksbeiräten bewerben sich insgesamt 1.060 Personen.
Lange Auszählnacht bei der Europa- und Kommunalwahl
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und bei der Europa- und Kommunalwahl die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl müssen eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Außerdem müssen Interessenten wahlberechtigt sein und seit mindestens drei Monaten in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben. Beim ersten Einsatz werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer meistens als Beisitzende eingesetzt, um den Wahlablauf kennenzulernen. Danach können Interessenten auch als Wahlvorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertretung berufen werden.
Besonders bei der Europa- und Kommunalwahl wird den Wahlhelfern viel abverlangt, denn es steht eine lange Auszählnacht bevor: Zuerst wird die Europawahl, dann die Stadtratswahl und zuletzt werden die Stadtbezirksbeiratswahl und die Ortschaftsratswahl ausgezählt. Bei der Landtagswahl geht die Auszählung schneller. Die Wahlhelferentschädigung wird allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern etwa 14 Tage nach der Wahl überwiesen.
Fragen zum Ehrenamt im Wahlvorstand beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 6, Zimmer2/227, 01067 Dresden. Die Arbeitsgruppe ist montags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Wer sich bei der Integrations- und Ausländerbeiratswahl engagieren möchte, kann sich per E-Mail an wahlamt@dresden.de wenden oder erhält auf www.dresden.de/wahlen unter Integrations- und Ausländerbeiratswahl weitere Informationen.
Wahlsonntag 9. Juni – wie kann ich mich vorbereiten?
Seit Anfang Mai wird allen wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdnern ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Diese enthält wichtige Informationen zum Wahltag, so zum Beispiel den Ort der Stimmenabgabe, die Öffnungszeiten der Wahllokale, die Wahlkreiszugehörigkeit für die Stadtratswahl sowie das Wahlrecht für den Stadtbezirk oder die Ortschaft. Auch was mitzubringen ist, steht drauf, nämlich die Wahlbenachrichtigung sowie Personalausweis oder Reisepass.
Außerdem klärt die Wahlbenachrichtigung zur optionalen Briefwahl mit Wahlscheinantrag auf, sollte man am Wahltag verhindert sein. Ebenfalls seit Anfang Mai können die Wählerinnen und Wähler vorbereitend sämtliche Musterstimmzettel online einsehen. Da für die Wahlberechtigten maximal drei Wahlen anstehen – die Europawahl, die Dresdner Stadtratswahl und die kleinteiligere Stadtbezirksbeiratswahl bzw. Ortschaftsratswahl – lohnt es sich, vorab einen Blick auf die online verfügbaren Musterstimmzettel zu werfen. Sie sind teilweise recht lang, die Stimmabgabe insgesamt komplex.
Europawahl
Der Musterstimmzettel für die Europawahl mit 34 Parteien ist unter www.dresden.de/europawahl zu finden. Neu ist hier, dass junge Menschen bereits ab 16 Jahren wählen dürfen, statt wie sonst mit 18 Jahren. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei dieser Wahl eine Stimme. Mit der Wahl beeinflussen die Wahlberechtigten die Besetzung der 96 Sitze Deutschlands im Europäischen Parlament für die Dauer von fünf Jahren.
Stadtratswahl
Die Musterstimmzettel für die Dresdner Stadtratswahl stehen unter www.dresden.de/kommunalwahl unter dem Stichwort Stadtratswahl. Sie sind geordnet nach den elf Wahlkreisen für das Stadtgebiet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei dieser Wahl drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden können. Mit der Wahl beeinflussen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung des 70-köpfigen Dresdner Stadtrates für die Dauer von fünf Jahren.
Stadtbezirksbeiratswahl
Die Musterstimmzettel für die Stadtbezirksbeiratswahl stehen unter www.dresden.de/kommunalwahl unter dem Stichwort Stadtbezirksbeiratswahlen. Sie sind geordnet nach den zehn Stadtbezirken – also Altstadt, Blasewitz, Cotta, Klotzsche, Leuben, Loschwitz, Neustadt, Pieschen, Plauen und Prohlis. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei dieser Wahl drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden können. Mit der Wahl beeinflussen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung ihres Stadtbezirksbeirates für die Dauer von fünf Jahren.
Ortschaftsratswahl
Die Musterstimmzettel für die Ortschaftsratswahl stehen ebenfalls unter www.dresden.de/kommunalwahl unter dem Stichwort Ortschaftsratswahlen. Sie sind geordnet nach den neun Ortschaften – also Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei dieser Wahl drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden können. Mit der Wahl beeinflussen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung ihres Ortschaftsrates für die Dauer von fünf Jahren.
Wahllokal möglicherweise geändert
Die Wählerinnen und Wähler sollten am Wahltag nochmals genau auf ihre Wahlbenachrichtigung schauen. Dort steht, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Bei einigen Wahlberechtigten hat sich das Wahllokal im Vergleich zur letzten Wahl geändert. Hintergrund ist, dass die Anzahl der Urnenwahlbezirke erhöht wurde, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Es gibt jetzt also mehr Wahllokale als bei der letzten Europa- und Kommunalwahl 2019.
Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an das Bürgertelefon der Wahlbehörde unter der Telefonnummer 0351-4881120 wenden, erreichbar Montag und Mittwoch von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 14 Uhr, außer an Feiertagen.
Kurz vor dem Wahltag, am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Bürgertelefon nochmals durchgehend und verlängert von 8 bis 16 Uhr besetzt. Außerdem kann von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai 2024, im Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 13, 01067 Dresden, Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden. Im Wählerverzeichnis sind alle Dresdnerinnen und Dresdner eingetragen, die bei der Europa- und Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Wer seine Daten für fehlerhaft oder unvollständig hält, kann bis Freitag, 24. Mai 2024, 18 Uhr, Einspruch einlegen.
Wer am Wahltag verhindert ist und per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte
Wer zur Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024, verhindert ist, kann vorab per Brief wählen. Seit Montag, 13. Mai 2024, ist das Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 11–13, 01067 Dresden, 1. Etage, im Raum 100, geöffnet; allein 500 Briefwähler kamen an diesem ersten Tag. Wahlberechtigte, die sofort vor Ort per Briefwahl wählen wollen, können bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, das Briefwahlbüro aufsuchen, außer am Feiertag kommenden Pfingstmontag. Benötigt werden die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder Reisepass. Die Sofortbriefwahl ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr möglich.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen außerdem über das Onlineformular auf www.dresden.de/briefwahl, postalisch über die Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an briefwahl@dresden.de beantragen. Die Unterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt werden zu können.
