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Dresden muss Parkgebührenverordnung ändern

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Dresden muss die Parkgebühren-Ordnung wieder ändern. Die Gebühren-Erleichterungen für Pflegedienste und Handwerker verstoßen gegen höherrangiges Recht, heißt es von den Landesbehörden. 

Die Stadtverwaltung hatte den Stadtrat bereits im März darauf hingewiesen, dass die beiden Regelungen rechtswidrig sind. Dem Stadtrat liegt nun eine Vorlage vor, diese beiden Regelungen aufzuheben. Zwar sind Erleichterungen möglich, aber nur auf Antrag und nach strenger Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, so Dresdens Straßen- und Tiefbauamt.

Der Stadtrat hatte im vergangenen Juni Erleichterungen bei den Parkgebühren beschlossen. Für Hebammen, Pflegedienste und Sozialdienste im mobilen beruflichen Einsatz und entsprechend gekennzeichneten Firmenfahrzeugen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Diese betreffe alle drei Parkgebührenzonen und pro Genehmigung (je Fahrzeug) falle für zwölf Monate eine Gebühr von 50 Euro an. Für Handwerker im mobilen beruflichen Einsatz und entsprechend gekennzeichneten Firmenfahrzeugen gilt diese Regelung für bis zu fünf Fahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigung betrifft alle drei Parkgebührenzonen und pro Genehmigung für zwölf Monate fällt eine Gebühr von 110 Euro und für 24 Monate von 200 Euro an.

Die Parkgebührenverordnung bleibt bis auf die beiden Erleichterungen in Kraft.