Dresden lässt weitere Lockerungen zu
Seit dem heutigen Montag gilt im Freistaat eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Diese lässt entsprechend den Festlegungen von Bund und Ländern weitere Öffnungsschritte zu. Allerdings sind die Lockerungen an die Voraussetzung geknüpft, dass sowohl in Sachsen als auch in dem jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt der 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 pro 100.000 Einwohnern liegt. Diese Voraussetzung ist in Dresden seit dem 13. Februar und damit länger als die geforderten fünf aufeinanderfolgenden Tage erfüllt. Daher lockert die Stadt einige Maßnahmen:
Ab dem 8. März 2021
- können bisher geschlossene Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für höchstens einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen. Bedingung ist die vorherige Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit einer Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.
- kann Individualsport allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auch auf Außensportanlagen stattfinden.
- können körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise die in Kosmetik- oder Nagelstudios angeboten werden. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, dass unter anderem ein Terminmanagement zur Vermeidung von Kundenansammlungen und die wöchentliche Testung der Beschäftigten beinhaltet. Zudem müssen Kunden ein tagaktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für Kunden von Friseurbetrieben, bei Fußpflegen oder soweit die körpernahen Dienstleistungen medizinisch notwendig sind.
Ab dem 15. März 2021 können zudem botanische und zoologische Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung sowie der Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Zudem wird der Einzelunterricht in Musikschulen zugelassen.
Neben diesen Lockerungen fällt die Einschränkung auf den 15 Kilometer-Radius für Einkauf oder Bewegung weg. Die nächtliche Ausgangssperre und die Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Unterkunft nur aus einem triftigen Grund zulassen, werden ebenfalls aufgehoben. Auch die Allgemeinverfügung zur Regelung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit von Seiten der Landeshauptstadt gilt dann nicht mehr.
Sofern die 7-Tages-Inzidenz im Freistaat Sachsen oder in der Landeshauptstadt Dresden den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, werden die Lockerungen wieder aufgehoben.
Weitere Informationen: www.dresden.de/corona
