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Dresden ist Spitzenreiter bei Datenweitergabe an Verfassungsschutz

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Das Dresdner Ordnungsamt hat seit Jahresbeginn etwa 180 Demo-Anmeldungen an das Landesamt für Verfassungsschutz gemeldet. Diese Zahl hat die Versammlungsbehörde geschätzt. Daten und Adressen von Anmeldern wurden dem Geheimdienst für Gefahrenprognosen weitergereicht. Das ergab eine Anfrage der Grünen beim sächsischen Innenministerium.

Zum Vergleich: in Leipzig wurde seit Jahresbeginn in zehn Fällen der Verfassungsschutz informiert, in Chemnitz nur bei fünf Demo-Anmeldungen. Der Grünen-Innen-Experte Lippmann vermutet, dass ein Zusammenhang mit dem hohen Versammlungsaufkommen zum Beispiel im Zusammenhang mit Pegida besteht. Dass alle Anzeigen an den Verfassungsschutz weitergereicht werden, ist nicht rechtens. Dies müsse vom Innenministerium klargestellt werden.

Das Innenministerium hatte die Behörden zuletzt im Juli darauf hingewiesen, weil das Landratsamt Vogtland vorsorglich einfach alle Demo-Anmeldungen an den Geheimdienst gemeldet hat. Das Ministerium schrieb in der Antwort auf die kleine Anfrage:

„Das Staatsministerium des Innern hat die Versammlungsbehörden zuletzt mit Schreiben vom 9. Juli 2019 darauf hingewiesen, dass (nur) dann, wenn anhand einer eingehenden Versammlungsanzeige eine sich konkret abzeichnende Versammlungslage als potenziell konfliktträchtig eingeschätzt wird, insbesondere auch bei vermuteter extremistischer Beteiligung, die Versammlungsbehörde das LfV Sachsen um Übermittlung einer Lageeinschätzung bitten sollte.“

Die Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe wird vom Innenministerium so angegeben:„Darüber hinaus darf das LfV Sachsen gemäß §  6  Abs. 1  Satz 1  SächsDSDG Daten entgegennehmen, mit eigenen Informationen verknüpfen und gemäß §  12  Abs. 1 SächsVSG zurück an  die  Versammlungsbehörde übermitteln, wenn diese Daten dort zum Schutz der  freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder für  sonstige Zwecke der  öffentlichen Sicherheit benötigt werden.“