Dresden ist Hauptstadt der Feuerwerke
Dresden ist die Feuerwerk-Hauptstadt in Sachsen. 173 Feuerwerke wurden seit Jahresbeginn genehmigt, teilte die Stadtverwaltung unserem Sender mit. In Leipzig dagegen waren es beispielsweise nur 74, ergab eine Anfrage. In Chemnitz 108. Zwickau erteilt kaum noch Genehmigungen für private Feuerwerke.Es gebe zwar viele Beschwerden von Anwohnern aufgrund der häufigen Feuerwerke, einschränken könne man das aber nicht, hieß es von der Stadtverwaltung. Sowohl bei offiziellen Festen als auch für private Feiern können Feuerwerke angemeldet werden. Nur in bestimmten Naturschutzgebieten ist die Knallerei verboten.Statement der Stadtverwaltung"Wegen der Häufung von Feuerwerken und der Beschwerdelage werden daher grundsätzlich montags bis donnerstags auch in den Sommermonaten Feuerwerke nur bis 22:00 Uhr genehmigt.Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wird – sofern ein begründeter Anlass(z. B. runder Geburtstag, Hochzeit, Silber- oder Goldhochzeit, Schuleinführung, Jugendweihe, Vereinsfest, Firmenjubiläum) vorgetragen wird und keine zwingenden Belange entgegenstehen (z. B. naturschutzrechtlicheBelange nach der vorgeschriebenen Einbeziehung der Naturschutzbehörde) -diesen Anträgen – ggf. unter Auferlegung von Auflagen z. B. hinsichtlichder Abbrennzeit – stattgegeben.Die Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes durch jedermann außerhalb der Zeit des Jahreswechsels beträgt 75 EUR."Weitere Auflagen- Das Feuerwerk darf nicht auf den Kies-, Sand- und Schotterflächen zwischen Elbe und Wiese sowie auf dem alten Treidlerweg (befestigte Pflasterfläche) abgebrannt werden.- Der Abbrennort muss mindestens 20 Meter von der Wasserlinie entferntsein.Auflagen der unteren Forstbehörde:- Der Aufschlagort der glimmenden Leuchtsätze darf einen Abstand von 100Metern zum Wald nicht unterschreiten. Die verwendeten Feuerwerkskörper sindzur Umsetzung dieser Anordnung entsprechend auszuwählen.- Die Abschussrichtung der Feuerwerkskörper darf nicht in Richtung Waldzeigen bzw. Wald darf nicht unterhalb der Flugbahn liegen.- Es sind Vorkehrungen zum gelenkten Aufsteigen des Feuerwerks zu treffen,beim Abbrennen sind die Winddrift, das Abprallen und eine darausresultierende eventuelle Abstandsverkürzung in Zusammenhang mit derFlugbahn zu berücksichtigen.- Am Abbrennort sind geeignete Löschmittel (Feuerlöscher) in ausreichenderAnzahl sowie eine Brandwache zur Kontrolle der Waldbestände vorzuhalten.