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Dresden fördert Erhalt der Rennbahn in Seidnitz

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Die Stadt fördert den Dresdner Rennverein jährlich mit rund 120.000 Euro. Damit soll der Erhalt und Betrieb der Rennbahn in Seidnitz ermöglicht werden. Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Rennvereins-Präsident Michael Becker unterzeichneten am Montag eine Fördervereinbarung. Die Galopprennbahn in Seidnitz gilt als Flächendenkmal, deswegen sei eine Förderung möglich, ohne gegen EU-Beihilferecht zu verstoßen, hieß es.

Die Mitteilung der Dresdner Stadtverwaltung zu der Förderung hier nachlesen:

Der Dresdener Rennverein 1890 e. V. erhält für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 einen jährlichen Zuschuss von 118 020 Euro zu den Personal-, Betreiber-, Verwaltungs- und Sachausgaben sowie 10 000 Euro zu den investiven Ausgaben. Der Zuschuss für das Jahr 2017 wird auf die Jahre 2019 bis 2021 aufgeteilt, jeweils 39 340 für die Personal-, Betreiber-, Verwaltungs- und Sachausgaben und 3 000 Euro für investive Ausgaben. Am Montag, 17. Dezember 2018, unterzeichneten Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Michael Becker, Präsident des Dresdener Rennvereins 1890 e. V., die neue Fördervereinbarung. im Rathaus.

Um das Flächendenkmal Galopprennbahn Dresden-Seidnitz zu betreiben und zu erhalten und um den Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften vom 3. April 2017 umzusetzen, ist eine Beteiligung der Stadt zwingend notwendig. Die Galopprennbahn Dresden-Seidnitz ist ein Kulturdenkmal und in die Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen eingetragen. Damit fällt die Anlage unter Artikel 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Denkmalförderung), sodass die städtische Finanzierung nicht dem EU-Beihilferecht widerspricht.