Dresden erlässt neue Quarantäneregeln
In Dresden gelten ab Dienstag, dem 25. Mai bis einschließlich 4. Juli neue Quarantäneregeln.
Vollständig Geimpfte ab Tag 15 nach der letzten Impfung; Genesene die bereits eine Impfung hinter sich haben (hier gibt es keine zeitliche Einschränkung) und Genesene, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine mittels PCR-Test bestätigte Corona-Infektion vorlag, sind von der Quarantäne befreit. Voraussetzung ist hier, dass bei der positiv getesteten Person, zu der enger Kontakt bestand, keine besorgniserregende Virusvariante nachgewiesen wurde. Ausnahme ist die der britische Variante B.1.1.7. Die enge Kontaktperson ist verpflichtet, unverzüglich den Nachweis der vollständigen Impfung oder der vorangegangenen Infektion gegenüber dem Gesundheitsamt zu erbringen. Sie muss nicht, wie vorher gefordert, eine Quarantänebefreiung von Seiten des Gesundheitsamtes abwarten.
Wer eine Corona-Infektion per Schnelltest feststellt, ist ab sofort verpflichtet, eine PCR-Gegenprobe durchzuführen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne zu bleiben. Nur ein PCR-Nachweis gilt künftig auch als Genesenen-Nachweis. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch vollständig Geimpfte, positiv getestet werden. Hier gilt: Eine Infektion immer mit einem PCR-Test abzuklären. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind die Verhaltensmaßgaben für positiv getestete Personen zu beachten. Positiv Getestete genauso wie enge Kontaktpersonen sollten vor Beendigung der Quarantäne immer einen professionellen Antigenschnelltest durchführen, um das Risiko einer Infektiosität zu mindern. Zu Testzwecken ist es erlaubt, die eigene Häuslichkeit zu verlassen.
