Dresden bereitet Unterbringung von Flüchtlingen vor
Sachsen erwartet bis zu 63.000 Flüchtlinge aus der Ukraine. Diese Zahl sei nicht übertrieben und könne auch noch höher liegen, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer am Dienstag.
Auch Dresden bereitet sich darauf vor. In der staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung auf der Stauffenbergallee bringt die Landesdirektion aktuell 494 ukrainische Geflüchtete unter. Aktuell gibt es noch keine konkreten Informationen, wann wie viele Personen nach Dresden zugewiesen werden. Die Stadtverwaltung rechnet mit kurzfristig mehr als 200 Personen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen, die unterzubringen sein werden.
Die Menschen sollen nach Angaben der Stadt vorrangig in Wohnungen untergebracht werden. Aber auch Sammelunterkünfte sind möglich, zum Beispiel in Wohnheimen und Pensionen. Die Hotels haben ihre Soforthilfe von 300 Zimmern auf 800 aufgestockt. Als Notunterkunft kommen auch Turn- und Messehallen in Betracht. Diese sollen jedoch nur als letztes Mittel im Ausnahmefall belegt werden. Daneben haben viele Dresdner auch schon Ukrainer in ihren Privatwohnungen aufgenommen.
Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann würdigt das Engagement der Dresdnerinnen und Dresdner sowie der Hotels: „Ich bin tief beeindruckt von der Solidarität und dem Engagement für die Geflüchteten aus der Ukraine. Ein herzliches Dankeschön an alle, die schnell und unbürokratisch Unterkünfte bereitstellen. Jeder Schlafplatz, von der Couch bis hin zum preisgünstigen oder gar kostenfreien Hotelzimmer, ist ein Lichtblick.“
Insbesondere möblierte Unterkünfte werden weiter dringend benötigt. Täglich gehen neue Angebote für Wohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Hotels ein. Über 1.000 Angebote sind es bislang. Das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung sowie das Sozialamt prüfen alle Angebote, führen Absprachen mit den Vermietern und bereiten die Belegung und Zuweisung der Geflüchteten vor, soweit diese nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaats unterkommen. Ein städtischer Unterbringungsplatz wird zur Verfügung gestellt, sobald eine landesrechtliche Zuweisung der betreffenden Person durch die Landesdirektion Sachsen in die Landeshauptstadt Dresden erfolgt ist.
