Dresden ändert Regelungen für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen
Dresden ändert ab Freitag die Regelung für positiv auf das Corona-Virus Getestete sowie deren Kontaktpersonen. Ziel der neuen Verordnung sei es Ansteckungsketten schneller unterbrechen, teilte das Rathaus mit.
Das gilt für positiv getestete Personen:
Eine positiv getestete Person muss sich nun sofort nach dem Testergebnis in Quarantäne begeben. Sie muss so nicht mehr auf einen Bescheid des Gesundheitsamtes warten. Das schriftliche Ergebnis des positiven Tests gilt als Nachweis für den Arbeitgeber.
Wenn die Person nicht mit Symptomen erkrankt, endet die Quarantäne zehn Tage nach dem Test. Wenn jedoch Symptome auftreten, endet die Quarantäne erst zehn Tage nach Beginn dieser Symptome und wenn sie außerdem 48 Stunden symptomfrei ist.
Wichtig ist auch, das positiv getestet Personen nun selbstständig ihre Kontaktpersonen der Kategorie I informieren und zusätzlich dem Gesundheitsamt eine Liste dieser Kontakte per Mail an gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de sendet.
Das gilt für Kontaktpersonen der Kategorie I
Als Kontaktpersonen der Kategorie I zählen Menschen, die einen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Eine genaue Definition finden Sie auf der Website der Stadt. Sobald einer Person das durch das Gesundheitsamt oder die positiv getestete Person mitgeteilt wird, muss sie sich für 14 Tage nach dem letzten Kontakt in sofortige Quarantäne begeben. Ein Bescheid vom Gesundheitsamt wird ebenfalls schriftlich übermittelt. Dabei kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wenn der Kontakt in einer Gemeinschaftseinrichtung, etwa einer Schule oder einer Kita, stattgefunden hat, leitet die Einrichtungsleitung einen Sammelbescheid weiter, in dem der Quarantänezeitraum benannt wird.
Die Stadt hat auch eine neue Regelung zur Verkürzung der Quarantäne eingefügt. So kann die 14-tägige Quarantäne durch einen negativen PCR-Test abgekürzt werden. Der Test darf jedoch frühestens nach zehn Tagen in Quarantäne durchgeführt werden. Betroffene dürfen zur Durchführung des Tests nach vorheriger Absprache mit dem Arzt trotz Quarantäne das Haus verlassen.


