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DFB-Sportgericht bestätigt Teilausschluss von Dynamo-Fans

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Das DFB-Sport­ge­richt hat den Teilaus­schluss der Dynamo-Fans für das erste Heimspiel bestä­tigt. Demnach darf die SGD gegen 1860 München nur 10.000 eigene Anhänger ins Stadion lassen. Der Stehplatz­be­reich (K-Block) muss gesperrt bleiben. Darüber hinaus muss Dynamo eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Gegen die Entschei­dung kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sport­ge­richt einge­legt werden.