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DFB-Bundesgericht vertagt Dynamo-Urteil

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Das DFB-Bundesgericht hat am Dienstag in Frankfurt am Main über die Vorfälle beim Dynamo-Heimspiel am 4. April gegen Hertha BSC verhandelt. Zu einer finalen Entscheidung kam es nicht. Beide Seiten, Dynamo und der DFB-Kontrollausschuss, erhalten bis Anfang August die Möglichkeit, weitere Beweise einzureichen. Das Urteil soll nun am 6. August fallen.

Die SGD hatte zuvor Berufung gegen die Sanktionen aus dem Einzelrichterverfahren sowie der mündlichen Verhandlung eingelegt. Geschäftsführer Stephan Zimmermann erklärte nach der Sitzung: „Wir prüfen jetzt, inwiefern weitere Beweise im nächsten Schritt der Verhandlung einfließen können. Unsere grundsätzliche Überzeugung, dass die Argumente und Sichtweisen gehört werden sollten und diese einen erheblichen Einfluss auf das Urteil haben können, bleibt weiterhin unverändert.“

Zuvor hatte das DFB-Sportgericht den Verein unter anderem mit einem Zuschauerteilausschluss, also der Sperre des K-Blocks für ein Spiel belegt und eine weitere Partie zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen hatte Dynamo wiederholt Einspruch eingelegt und war vors DFB-Bundesgericht gezogen.