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DFB-Bundesgericht bestraft Dynamo

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Das DFB-Bundes­ge­richt hat Dynamo am Mittwoch in der "Bullen­kopf-Affäre" bestraft. Der Vorsit­zende Richter Achim Späth verkün­dete nach einer fünfein­halb­stün­digen Verhand­lung einen Zuschauer-Teilaus­schluss für ein Heimspiel der SGD. Zudem muss Dynamo 40.000 Euro Strafe zahlen, immerhin 20.000 Euro weniger als das Sport­ge­richt urteilte.Dynamo ist mit der Berufung gegen das Sport­ge­richts-Urteil damit in zweiter Instanz geschei­tert. Bewertet wurden die Vorkomm­nisse rund um das Pokal­spiel im August gegen Rasen­Ball­sport Leipzig sowie einige weitere Vorfälle.Umgesetzt werden soll der Teilaus­schluss, Sperrung des kompletten Stehplatz­be­reichs K1 bis K5, der Zuschauer voraus­sicht­lich zum Heimspiel gegen Union Berlin. Dynamo hofft aber, dass die ersten drei Heimspiele der Rückrunde von der Umset­zung der Strafe verschont bleiben. Möglich wäre aber auch noch vor das Ständige Schieds­ge­richt zu ziehen.Dynamos kaufmän­ni­scher Geschäfts­führer Michael Born erklärte nach dem Urteil: "Wir sind vom dem Urteil des Bundes­ge­richts enttäuscht und mit dem Ergebnis der Berufungs­ver­hand­lung alles andere als zufrieden. Wir halten das Urteil des Bundes­ge­richtes trotz der etwas gerin­geren Geldstrafe insbe­son­dere aufgrund des Teilaus­schlusses mit seinen für uns negativen Folgen für unver­hält­nis­mäßig. Wir halten Kollek­tivstrafen generell für kontra­pro­duktiv, unter anderem weil diese zu Solida­ri­sie­rungs­ef­fekten inner­halb der Fanszenen führen. Wir fühlen uns als Verein vom Verband in dieser Angele­gen­heit im Stich gelassen, weil wir in Zusam­men­ar­beit mit den Sicher­heits­trä­gern alles in unserer Macht stehende tun, um die Sicher­heit bei unseren Meister­schafts­spielen für alle Stadi­on­be­su­cher zu gewähr­leisten. Es ist für uns enttäu­schend, dass dies weder in der ersten Instanz vom Sport­ge­richt, noch in der Berufungs­ver­hand­lung vom Bundes­ge­richt in der juris­ti­schen Bewer­tung entspre­chend gewür­digt wurde." Born ergänzt: "Die Argumen­ta­tion von Stefan Dörner, Einsatz­leiter der Dresdner Polizei bei unseren Heimspielen, hat eindrucks­voll unter­stri­chen, dass Zuschau­er­teil­schlüsse äußerst kritisch zu sehen sind und die Sicher­heits­lage damit sogar verschärft werden kann. Wir warten nun die schrift­liche Urteils­be­grün­dung des DFB ab und werden einen Antrag stellen, den Zuschau­er­tei­l­aus­schluss nicht zu den ersten drei Heimspielen der Rückrunde umzusetzen, da es sich dabei um Sicher­heits­spiele handelt. Außerdem werden wir zeitnah zusammen mit unserem Anwalt und unseren Gremien darüber entscheiden, wie das weitere Vorgehen in dieser Angele­gen­heit darüber hinaus aussehen wird."Dynamo wurde bei der Verhand­lung in Frank­furt neben Michael Born auch von Sport-Geschäfts­führer Ralf Minge und Anwalt Prof. Dr. Chris­tian Quirling vertreten.