DFB-Bundesgericht bestraft Dynamo
Das DFB-Bundesgericht hat Dynamo am Mittwoch in der "Bullenkopf-Affäre" bestraft. Der Vorsitzende Richter Achim Späth verkündete nach einer fünfeinhalbstündigen Verhandlung einen Zuschauer-Teilausschluss für ein Heimspiel der SGD. Zudem muss Dynamo 40.000 Euro Strafe zahlen, immerhin 20.000 Euro weniger als das Sportgericht urteilte.Dynamo ist mit der Berufung gegen das Sportgerichts-Urteil damit in zweiter Instanz gescheitert. Bewertet wurden die Vorkommnisse rund um das Pokalspiel im August gegen RasenBallsport Leipzig sowie einige weitere Vorfälle.Umgesetzt werden soll der Teilausschluss, Sperrung des kompletten Stehplatzbereichs K1 bis K5, der Zuschauer voraussichtlich zum Heimspiel gegen Union Berlin. Dynamo hofft aber, dass die ersten drei Heimspiele der Rückrunde von der Umsetzung der Strafe verschont bleiben. Möglich wäre aber auch noch vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born erklärte nach dem Urteil: "Wir sind vom dem Urteil des Bundesgerichts enttäuscht und mit dem Ergebnis der Berufungsverhandlung alles andere als zufrieden. Wir halten das Urteil des Bundesgerichtes trotz der etwas geringeren Geldstrafe insbesondere aufgrund des Teilausschlusses mit seinen für uns negativen Folgen für unverhältnismäßig. Wir halten Kollektivstrafen generell für kontraproduktiv, unter anderem weil diese zu Solidarisierungseffekten innerhalb der Fanszenen führen. Wir fühlen uns als Verein vom Verband in dieser Angelegenheit im Stich gelassen, weil wir in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsträgern alles in unserer Macht stehende tun, um die Sicherheit bei unseren Meisterschaftsspielen für alle Stadionbesucher zu gewährleisten. Es ist für uns enttäuschend, dass dies weder in der ersten Instanz vom Sportgericht, noch in der Berufungsverhandlung vom Bundesgericht in der juristischen Bewertung entsprechend gewürdigt wurde." Born ergänzt: "Die Argumentation von Stefan Dörner, Einsatzleiter der Dresdner Polizei bei unseren Heimspielen, hat eindrucksvoll unterstrichen, dass Zuschauerteilschlüsse äußerst kritisch zu sehen sind und die Sicherheitslage damit sogar verschärft werden kann. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung des DFB ab und werden einen Antrag stellen, den Zuschauerteilausschluss nicht zu den ersten drei Heimspielen der Rückrunde umzusetzen, da es sich dabei um Sicherheitsspiele handelt. Außerdem werden wir zeitnah zusammen mit unserem Anwalt und unseren Gremien darüber entscheiden, wie das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit darüber hinaus aussehen wird."Dynamo wurde bei der Verhandlung in Frankfurt neben Michael Born auch von Sport-Geschäftsführer Ralf Minge und Anwalt Prof. Dr. Christian Quirling vertreten.