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Desaströser Brandschutz im Dresdner Rathaus

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Der Brand­schutz im Dresdner Rathaus muss dringend erneuert werden. Es besteht Lebens­ge­fahr. Das ergaben nun die Anaylsen von zwei Gutach­tern, die am Donners­tag­mittag vorge­stellt worden sind. Menschen könnten nicht gerettet werden, Feuer und Rauch könnten sich ungehin­dert ausbreiten, teilte die Stadt mit. Deshalb müsse unver­züg­lich der Brand­schutz erneuert werden.Die Sanie­rung des Ostflü­gels des Neuen Rathauses ist bereits abgeschlossen worden. Mit der weiteren Sanie­rung des Neuen Rathauses ist nicht vor 2019 zu rechnen, hieß es von der Stadt. Es stelle sich damit die Frage, unter welchen Bedin­gungen bis zur weiteren Sanie­rung der Betrieb des Neuen Rathauses weiter­ge­führt werden kann. Deshalb wurden zwei Gutachter beauf­tragt.Brand­schutz­mängel auf allen EtagenBeide Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der umfas­senden - das heißt alle Etagen betref­fenden - Brand­schutz­mängel organi­sa­to­ri­sche Maßnahmen nicht ausrei­chen, um einen Betrieb sicher­zu­stellen. Sie stellten fest, dass durch die bauliche Situa­tion die Ausbrei­tung von Feuer und Rauch ungehin­dert möglich, eine wirksame Perso­nen­ret­tung nicht gegeben und auch wirksame Lösch­ar­beiten nicht möglich wären. Es sind deshalb unver­züg­lich bauliche Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen umzusetzen.Im Hinblick auf die anste­hende Sanie­rung sind aus Sicht der beiden Gutachter Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen möglich, durch welche das Sicher­heits­ni­veau angehoben und an die Schutz­ziele „Vorbeu­gung gegen Brand­aus­brei­tung“ sowie „Ermög­li­chung Perso­nen­ret­tung und Brand­be­kämp­fung“ heran­ge­führt wird. Für das  4. Oberge­schoss haben die Gutachter den kompletten Freizug empfohlen. Das betrifft mehrere hundert Mitar­beiter. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im Juni zwar dem Auszug zugestimmt, Repara­turen aller­dings auf die lange Bank geschoben, will vorher erst Kosten­schät­zungen. Die Stadt­ver­wal­tung hält ein weiteres Zuwarten für "nicht vertretbar". Deshalb soll sich der Stadtrat am 14. Juli in einer Sonder­sit­zung damit befassen.