Demonstrationen in Freital
In Freital haben am Freitagabend rund 500 Menschen gegen Rassismus und für Flüchtlinge demonstriert. In Potschappel kamen sie zu einem Straßenfest und einem Demonstrationszug für Toleranz zusammen. Demgegenüber standen etwa 50 Rechte. Sie versuchten immer wieder die Demo zu stören. Nach Angaben der Polizei blieb es bisher weitestgehend ruhig. Die Beamten registrierten einen Flaschenwurf und Böllerwürfe von Seiten der Asylgegner. Bei einem Mann wurden die Personalien festgestellt, nachdem er den Hitlergruß gezeigt hatte. Die Polizei war laut Sprecherin Jana Ulbricht mit 340 Beamten aus Sachsen, Thüringen, Brandenburg und der Bundespolizei im Einsatz.
Rund um die Flüchtlingsunterkunft Am Langen Rain galt bis 24.00 Uhr ein Versammlungsverbot. Das bestätigte am Freitagnachmittag auch das Verwaltungsgericht Dresden. Das Landratsamt hatte Demos direkt am Leonardo verboten, da sonst Fluchtwege versperrt sind. Zudem fürchten die Behörden Ausschreitungen.Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das Demonstrationsverbot. Wie Vorstand Rainer Wendt sagte, sei die Sorge vor erneuten Ausschreitungen berechtigt. Aufgrund der personell angespannten Situation könne die Polizei nicht jede Flüchtlingsunterkunft rund um die Uhr schützen.Mitteilung des Verwaltungsgerichtes Dresden:Das Verwaltungsgericht Dresden hat die vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angeordnete Verlegung der für den heutigen Tag vor dem Hotel Leonardo in Freital angemeldeten Kundgebung einer für Weltoffenheit und Toleranz eintretenden Gruppe bestätigt.Die Organisation hatte für den Zeitraum von 17:00 bis 22:00 Uhr eine Versammlung vor dem als Asylbewerberheim genutzten Hotel in Freital angemeldet. Das Landratsamt hat den Aufstellungsort für die Kundgebung mit Bescheid vom 30. Juli 2015 „nicht bestätigt“ und angeordnet, die Versammlung auf den Neumarkt in Freital zu verlegen. Zur Begründung hat die Behörde angegeben, dass eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehe, weil die erforderlichen Not- und Rettungswege für die Gemeinschaftsunterkunft mit knapp 400 Plätzen bei der Durchführung einer Veranstaltung auf oder an der Straße vor dem Anwesen nicht in dem erforderlichen Umfang freigehalten werden könnten. Die Veranstalter haben gegen die Auflage einen Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz gestellt. Das Landratsamt hat seine Auflage gegenüber dem Gericht damit verteidigt, dass es mit Allgemeinverfügung vom 30. Juli 2015 für den Bereich der Straßen im Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft für den heutigen Tag in der Zeit von 16:00 bis 24:00 Uhr alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel untersagt habe. Zur Begründung dieser Verfügung wurde auf die Gefahr eines gewaltsamen Zusammentreffens verschiedener Gruppen verwiesen, die sich seit dem gestrigen Tag aus den sozialen Medien und den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ergeben würde.Das Gericht konnte in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit lediglich eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vornehmen, wobei die Prognosen der Behörde hinsichtlich der Gefährdungslage letztlich nicht überprüft werden konnten. Dagegen sei insbesondere zu beachten gewesen, dass die Wahl des Ortes für eine Versammlung grundsätzlich zum Kern der durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsfreit gehört. In Anbetracht der Eskalation der letzten Wochen und Tage erscheine allerdings die Befürchtung nachvollziehbar, dass konkret Ausschreitungen zwischen den verschiedenen Lagern drohen könnten. Vor diesem Hintergrund stehe zu befürchten, dass Leib und Leben von Versammlungsteilnehmern, Polizeibeamten, unbeteiligten Bürgern oder Bewohnern der Gemeinschaftseinrichtung gefährdet sein könnten. Daher erscheine in der Abwägung die Verlegung des Versammlungsortes berechtigt.Gegen den Beschluss vom heutigen Tag zum Az. 6 L 732/15 kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.