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Wechselunterricht ab Montag an Schulen - alles was in Dresden gilt

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Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz wirkt sich auch auf Dresden aus. Da die Inzidenz aktuell über 100 liegt (laut RKI bei 129,5; Stand: 23.04.2021) tritt morgen wieder die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in Kraft. Außerdem darf sich ein Hausstand nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. 

Baumärkte schließen - Gartenmärkte bleiben geöffnet

Baumärkte müssen ebenfalls ab morgen wieder schließen, auch die Kombination aus Bau- und Gartenfachmärkte. Das hat das Sozialministerium in Dresden auf unsere Anfrage hin bestätigt. Hier die Antwort im Wortlaut:

„Als Baumärkte gelten Märkte, in denen zu einem weit überwiegenden Anteil Baustoffe und Werkzeuge verkauft werden. Maßgeblich für den Begriff des Baustoffes ist, dass dieser erst durch die Aufwendung schöpferischer Arbeitsleistung seiner vorgesehenen Verwendung zugeführt wird. Sofern hier ein Gartencenter angeschlossen ist, zählt dies zum Baumarkt und damit ist auch dessen Öffnung untersagt. Diese Ausführungen gelten vorbehaltlich konkreterer Ausführungen des Bundes, welche bislang aber nicht vorgelegt wurden.“

Bislang war man in Sachsen davon ausgegangen, dass die Gartencenter in den Baummärkten separat geöffnet werden dürfen. In einigen Regionen bleibt aufgrund niedriger Inzidenzwerte allerdings Click & Meet erlaubt, so zum Beisspiel in Leipzig und Dresden.

Reine Gartenmärkte sind davon aber ausgenommen. Bis zu einer Inzidenz von 150 dürfen alle Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, Click&Meet mit tagesaktuellem Negativtest anbieten. Darüber geht nur noch Click&Collect. 

Zu Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs zählen, Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. 

Schulen ab Montag wieder im Wechselunterricht

Für die Schulen in Dresden gilt ab Montag wieder Wechselunterricht. Komplett geschlossen werden Schulen und Kitas aber erst wenn die Inzidenz drei Tage in Folge über 165 liegt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Förderschulen und Abschlussklassen - dazu zählen jetzt auch die 4. Klassen der Grundschulen. 

Außenbereiche des Zoo Dresden bleiben offen - Museen machen wieder dicht

Die Außenbereiche des Zoo Dresden sind weiterhin geöffnet. Nur die Tierhäuser müssen wieder schließen. Auch botanischen Gärten können ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.

Die bereits geltende Schließung von Kinos (mit Ausnahme von Autokinos), Theatern und anderen Kultureinrichtungen bleibt bestehen und wird wieder auf Museen und Ausstellungen erweitert. 
Gaststätten und Speiselokale dürfen zwischen 5 und 22 Uhr die Abholung zuvor bestellter Speisen anbieten, müssen ansonsten weiterhin geschlossen bleiben. 

Städtische Bibliotheken

Die Städtischen Bibliotheken bleiben weiterhin für die Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet. Voraussichtlich bis mindestens 31. Mai sind jedoch die Nutzung weiterer Dienste wie PC-Plätze und längere Aufenthalte nicht möglich. Die Bibliotheken können ohne Vorlage eines negativen Schnelltests besucht werden.

Friseur- und Fußpflege weiterhin geöffnet

Medizinisch notwendige Behandlungen in Physio- und Ergotherapien bleiben möglich. Der Besuch von Friseur- und Fußpflegesalons setzt einen tagesaktuellen Negativtest voraus. Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Sonnenstudios müssen hingegen schließen.

Sport im Freien

Sport im Freien für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bleibt möglich, allerdings in kleineren Gruppen bis maximal fünf Kinder und unter der Voraussetzung, Trainer bzw. Betreuer verfügen über einen negativen tagesaktuellen Test. Ansonsten darf Sport maximal zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes getrieben werden.

Ganztägiges Alkoholverbot bleibt bestehen

Darüber hinaus bleibt es bei dem ganztägigen Alkoholverbot für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich Innenstadtring sowie im öffentlichen Raum im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren sowie Groß- und Einzelhandelsgeschäften, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehres, vor und in Bahnhöfen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen. 

Weitere Maßnahme

Touristische Übernachtungen bleiben weiterhin unzulässig.

Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr soll pro Fahrzeug eine Maximalbelegung von 50 Prozent der regulären Kapazität angestrebt werden. Bei Personenbeförderung besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard.

Auch Modellprojekte sind nicht mehr zulässig.

Bei Sieben-Tage-Inzidenz über 150

Liegt der Inzidenzwert über 150 fallen die click-and-meet-Möglichkeit (Einkaufen mit Termin) weg.

Lockerungen

Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 oder 150 liegen, treten die oben genannten Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.

Alle Informationen zum Thema Corona und der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert findet sich unter www.dresden.de/corona