Sachsen will Corona-Maßnahmen mit Ausnahmen bis 2. April verlängern
Sachsen will die derzeit gültigen Corona- Schutzmaßnahmen im Wesentlichen bis zum 2. April weiterführen. Allerdings soll es keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und auch keine Beschränkung der Kapazitäten bei Veranstaltungen mehr geben, sagte Sozialstaatssekretärin Dagmar Neukirch am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Fußballstadien könnten demnach wieder voll ausgelastet werden. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Neukirch rechnete damit, dass mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auch nach dem 2. April - dem Ende einer Übergangsfrist - Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen möglich sind. Das Gesetz soll noch diese Woche auf Bundesebene beschlossen werden. Am Donnerstag will das Kabinett die neue Schutzverordnung mit den geplanten Verlängerungen beschließen, am Freitag soll sie bereits in Kraft treten.
Die Staatssekretärin warnte zugleich davor, die Entwicklung der Pandemie auf die leichte Schulter zu nehmen. Von Montag auf Dienstag habe es in Sachsen 13.889 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und weitere 20 Todesopfer gegeben. „Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor auf einem hohen Niveau.“ Auch nach den Prognosen käme es zu keiner Entlastung auf den Intensivstationen mehr, die zunehmende Fall von Neuinfektionen mache sich jedoch beim Ausfall von Personal bemerkbar - auch in den Krankenhäusern selbst.
Maskenpflicht an Schulen bleibt
Die bestehenden Corona-Maßnahmen an Schulen sollen ebenfalls bis zum 2. April fortgesetzt werden. Auch darauf verständigte sich das Kabinett bei den Eckpunkten für die neue Schutzverordnung. Die Regierung folge damit einer Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus bis 2. April möglich seien, teilte das Kultusministerium am Dienstag in Dresden mit.
Konkret soll die Maskenpflicht im Schulhaus bestehen bleiben, im Unterricht muss der Mund-Nasen-Schutz aber nicht getragen werden. Zugleich halten die sächsischen Schulen an zwei Corona-Tests pro Woche fest. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen betroffene Schüler in häusliche Lernzeit gehen, die übrigen Mädchen und Jungen der Klasse könnten in der Schule bleiben, hieß es. Allerdings müssen sie sich dann an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler. (dpa)
Update Mittwoch, 12 Uhr: Die AfD hat ein weiteres Mal die Streichung aller Einschränkungen gefordert. Die entspannte Situation auf den Intensivstationen ließe das zu, erklärte Fraktionschef Jörg Urban. Aktuell werden in Sachsen nach Angaben des Gesundheitsministeriums, Stand 16. März, 159 Corona-Patienten intensivmedizinisch betreut. Bei 420 liegt der kritische Wert. Allerdings haben die Kliniken laut Krankenhausgesellschaft mit coronabedingten Personalausfällen zu kämpfen.