Neue Allgemeinverfügung für Dresden in Kraft
Am Dienstag tritt eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Neben den Maßnahmen der neuen Corona-Schutzverordnung soll Folgendes gelten:
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. So muss sie jetzt in geschlossenen Räumen, wie Einkaufszentren, Museen und öffentlichen Verwaltungen, in gastronomischen Einrichtungen und in Schulgebäuden, außer im Unterricht, getragen werden.
Unter freiem Himmel gilt ab Dienstag die Maskenpflicht an Haltestellen, Bahnhöfen und auf Wochenmärkten unabhängig der Uhrzeit. Außerdem muss eine Maske an viel frequentierten Plätzen in der Innenstadt gemäß der Karte zur Allgemeinverfügung immer von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 7.30 bis 4.00 Uhr am Folgetag getragen werden. Das gilt z.B. für die Prager Straße, Altmarkt, Neumarkt aber auch am Albert- und Alaunplatz. Ausgenommen ist die Fortbewegung auf dem Fahrrad oder beim Joggen.
Beschränkung der Personenzahl: An privaten Zusammenkünften und Feiern, sowie Familienfeiern in Gaststätten oder von Dritten überlassen Räumen, sowie Betriebs- und Vereinsfeiern dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Bei Groß- und Sportveranstaltungen, sowie Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind maximal 100 Personen zugelassen. Für Einrichtungen mit genehmigten Hygienekonzept gelten die Einschränkungen der Personenzahl nicht.
Sperrstunde: Schank- und Speisewirtschaften sind von 22 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag zu schließen. In diesem Zeitraum darf auch kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden. Dies gilt für Gastronomie und den Einzelhandel.
Das späte Inkrafttreten wurde gewählt, um die Bürgerinnen und Bürger eine Übergangsfrist und eine Möglichkeit für Nachfragen zu geben.