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Bußgeldstelle und weitere Ämter am Brückentag geschlossen

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Einige Ämter und Einrichtungen in Dresden haben am Brückentag (31. Mai) geschlossen. So zum Beispiel die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes. Führerscheine können also am Freitag nicht abgegeben werden. Fristwahrende Einsprüche können per Post, Fax oder Mail geschickt werden, teilte die Stadt mit. Ebenfalls nicht geöffnet haben das Zentrale Bürgerbüro in der Theaterstraße und das Fundbüro. Geschlossen bleibt am Freitag auch die Arbeitsagentur. "Vereinbarte Termine finden aber statt", sagte uns Sprecherin Grit Löst. Auch wurde ein Notdienst eingerichtet, so dass niemand abgewiesen wird, der am Freitag vorbei kommt.Hier können Sie die ausführliche Info der Stadt nachlesen:Dienst-Einschränkungen zum Brückentag am 31. Mai
Verfahrensweise zum Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung Dresden

Am Freitag, 31. Mai, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung. Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:
-Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,-Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes, -Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, zum Beispiel Museen und Theater, -Städtische Bibliotheken, -Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes, -Abteilung Standesamt des Bürgeramtes -Einrichtungen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden, zum Beispiel die EnergieVerbund Arena, -Sachgebiet Kinder- und Jugendnotdienst -Die städtischen Kindertageseinrichtungen halten keine Betriebsruhe und sichern die Betreuungszeiten ab. -Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Arbeit des Sachgebietes Infektionsschutz/Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt werden trotz Betriebsruhe sichergestellt. Weitere Hinweise und Abweichungen zum Vorjahr
Am Freitag, 31. Mai, bleibt die Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes geschlossen. Die Abgabe von Führerscheinen sowie Einspruchseinlegungen zur Niederschrift sind an dem Tag nicht möglich. Fristwahrende Einsprüche können schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gesandt werden. Ebenso ist es möglich, Einsprüche per Telefax unter 0351-4885903 oder per E-Mail an bussgeldstelle@ dresden.de zu senden. Wichtig ist immer die Angabe des Aktenzeichens. Auch das Fundbüro bleibt am 31. Mai geschlossen.
Geschlossen hat auch das Zentrale Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11, sowohl am Freitag, 31. Mai als auch am Sonnabend, 1. Juni. Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen, Löbtauer Straße 40:
Am Brückentag 31. Mai, hat der Bestattungsdienst von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet. Am Sonnabend, 1. Juni, ist von 8 bis 15 Uhr offen. Der Bereitschaftsdienst der Städtischen Bestattung ist telefonisch Tag und Nacht unter 0351-4393600 erreichbar. Die Allgemeine Verwaltung sowie die Buchhaltung des Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesens haben am 31. Mai nicht geöffnet.